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Ab sofort: Grillstellen in den Wäldern des Enzkreises bei akuter Waldbrandgefahr gesperrt

Ab sofort dürfen die Feuerstellen auf den eingerichteten Grillplätzen in den Wäldern des Enzkreises nur noch bei geeigneter Witterung genutzt werden;...

Ab sofort dürfen die Feuerstellen auf den eingerichteten Grillplätzen in den Wäldern des Enzkreises nur noch bei geeigneter Witterung genutzt werden; das teilt das Forstamt mit. Grund ist, dass anhaltende Trockenheit und hohe Temperaturen zu großer Waldbrandgefahr führen.

Für eine möglichst flexible Lösung knüpft das Forstamt die Sperrung der Grill- und Feuerstellen an den Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Dieser kann tagesaktuell für die jeweilige Region auf der Internetseite des DWD eingesehen werden (www.dwd.de/waldbrand). Ab der Gefahrenstufe 4 (hoch) ist die Nutzung der Grill- und Feuerstellen per Allgemeinverfügung verboten, unterhalb dieser Stufe ist die Nutzung weiter möglich. Aktuell ist die Stufe 4 in weiten Teilen des Enzkreises bereits erreicht.

„Mit diesem Instrument bleiben die Grillstellen nutzbar, wenn das Wetter es zulässt“, sagt der zuständige Dezernent Holger Nickel. Wie das Forstamt weiter betont, sind die Benutzung mitgebrachter Holz- oder Gasgrills sowie offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald generell verboten – unabhängig vom aktuellen Waldbrand-Gefahrenindex. Zudem bitten die Försterinnen und Förster eindringlich darum, das vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten; schon eine einzelne glimmende Zigarettenkippe kann zu verheerenden Waldbränden führen.

Das Rauch- und Grillverbot werde in den nächsten Tagen verstärkt überwacht, wie das Forstamt ankündigt. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen geahndet, denn Waldbrände stellen eine akute Gefahr für Waldbesucher und Anwohner dar. Zudem können sie die wertvollen Wälder schädigen oder komplett vernichten.

Die Sperrung gilt bis auf Widerruf – je nachdem, wie sich die Lage entwickelt. Die Allgemeinverfügung zur Sperrung der Feuerstellen auf Grillplätzen ist im vollen Wortlaut unter „Amtliche Bekanntmachungen“ auf der Homepage des Enzkreises unter www.enzkreis.de zu finden.

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Mitteilungsblatt Gemeinde Neuhausen im Enzkreis
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Ausgabe 27/2025
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