Wir möchten Sie auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 hinweisen. Feuerwerk der Kategorie F2 darf von volljährigen Personen nur am 31.12. und 01.01. abgebrannt werden.
Für das Abbrennen der Feuerwerkskörper gelten für den Nutzer klar geregelte Pflichten:
Wer gegen diese Regeln verstößt, handelt ordnungswidrig oder strafbar und haftet zivilrechtlich für entstandene Schäden.
Auch sind die Überbleibsel des Silvesterfeuerwerks ordnungsgemäß zu entsorgen. Zum Teil steht an Neujahr auf Straßen und Gehwegen abgebranntes Feuerwerk.
Wir bitten Sie daher beim Abbrennen des Silvesterfeuerwerks auf die Pflichten des Nutzers zu achten und das Entsorgen des eigenen Silvesterfeuerwerks im öffentlichen Raum ordnungsgemäß und zeitnah im neuen Jahr vorzunehmen. Danke.
Ihre Gemeindeverwaltung