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Abbrennen und Entsorgen von Silvesterfeuerwerk

Wir möchten Sie auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 hinweisen. Feuerwerk der Kategorie F2 darf...

Wir möchten Sie auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 hinweisen. Feuerwerk der Kategorie F2 darf von volljährigen Personen nur am 31.12. und 01.01. abgebrannt werden.

Für das Abbrennen der Feuerwerkskörper gelten für den Nutzer klar geregelte Pflichten:

  • Es darf nur zugelassenes, CE-gekennzeichnetes Feuerwerk verwendet werden
  • Die Gebrauchsanweisung, Altersgrenzen und zulässige Zeiten müssen eingehalten werden
  • Es ist ein sicherer Abstand zu Menschen und Gebäuden, insbesondere Kirchen, Heimen und besonders brandempfindlichen Gebäuden/Anlagen zu wahren
  • Das Abbrennen von Feuerwerk unter Alkoholeinfluss oder aus Menschenmengen heraus ist nicht erlaubt
  • Es dürfen keine illegalen oder selbst importierten Böller verwendet werden

Wer gegen diese Regeln verstößt, handelt ordnungswidrig oder strafbar und haftet zivilrechtlich für entstandene Schäden.

Auch sind die Überbleibsel des Silvesterfeuerwerks ordnungsgemäß zu entsorgen. Zum Teil steht an Neujahr auf Straßen und Gehwegen abgebranntes Feuerwerk.

Wir bitten Sie daher beim Abbrennen des Silvesterfeuerwerks auf die Pflichten des Nutzers zu achten und das Entsorgen des eigenen Silvesterfeuerwerks im öffentlichen Raum ordnungsgemäß und zeitnah im neuen Jahr vorzunehmen. Danke.

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Bondorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Gemeinde Bondorf
18.12.2025
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