Da sich im Rathaus die Anfragen von Bürgern häufen, welche Bäume abgeerntet werden können, wird die Gemeinde Wiernsheim die betreffenden Obstbäume mit einem gelben Band markieren.
Auch hat jeder Pächter von Gemeindegrundstücken, sowie private Obstwiesenbesitzer, die die eigenen Obstbäume nicht selbst abernten können, die Möglichkeit, diese mit einem solchen Band zu kennzeichnen.
Somit sind die Obstbäume, die mit einem gelben Band markiert wurden, für die Allgemeinheit zum kostenlosen Abernten freigegeben.
Beim Abernten des Obstes, sind folgende Regeln zu beachten:
1. Es sollte nur mit geeigneten Gerätschaften abgeerntet werden, sodass die Bäume keine Schäden davontragen.
2. Die Grundstücke sind so zu verlassen, wie sie angetroffen wurden.
3. Betreten und Ernten auf eigene Gefahr.
4. Auch beim Abernten gilt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Die Bänder können auf dem Rathaus in Wiernsheim, Marktplatz 1, im Vorzimmer des Bürgermeisters abgeholt werden.
Bitte bringen Sie hierzu die Flurstücknummer, Ihres Grundstücks mit.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Lindner (hanna.lindner@wiernsheim.de oder 07044/23-171) wenden.
Auf Empfehlung des Landwirtschaftsamtes sollten Obstbäume erst ab einem Alter von 12 Jahren zum Ernten angeboten werden.
Unerlaubtes Ernten an nicht gekennzeichneten Obstbäumen ist Diebstahl und kann vom Besitzer zur Anzeige gebracht werden.