Ab Mai steht den Betreibern von Bioabfallverwertungsanlagen ein Rückweisungsrecht für die angelieferten Bioabfälle zu, sofern der Anteil von Fremdstoffen drei Prozent übersteigt.
Werden über Sichtkontrollen oder mit der Detektionstechnik Störstoffe wie Metalle, Verpackungen oder Restmüll erkannt, bleibt die „Braune Tonne“ stehen. Sofern künftig angelieferte Chargen der eingesammelten Bioabfälle von der Verwertungsanlage abgewiesen werden, müssen die Abfälle anderweitig beseitigt werden. Zusatzkosten für die Beseitigung müssen dann auf alle Gebührenzahler des Landkreises Rastatt umgelegt werden.
Wie wird die Biotonne richtig befüllt?
In der Biotonne werden die im Haushalt anfallenden organischen Abfälle erfasst. Dazu gehören Obst- und Gemüseabfälle, Kaffeefilter- und Teebeutel ohne Metallklips, verdorbene und verschimmelte Lebensmittel (ohne Verpackung), Essensreste, inklusive Knochen und Servietten, Zimmer- und Balkonpflanzen, Blumenerde, Eierschalen, Haare und Federn, Kleintierstreu von Mäusen, Hamstern und Kaninchen (kein Katzenstreu) und Gartenabfälle in Kleinmengen.
Wie Bioabfälle am besten verpacken?
Die am besten geeigneten Materialien zum Einpacken der feuchten Bioabfälle sind Papierprodukte wie etwa Zeitungspapier. Wer es etwas komfortabler möchte, kann auch auf unbeschichtete Papiertüten aus dem Handel zurückgreifen. Aktuell sind im Landkreis Rastatt die vermeintlich kompostierbaren Bioabfalltüten (mit Keimlinglogo) weiterhin noch zum Verpacken von Bioabfällen zugelassen.
Weitere Informationen rund um die Biotonne unter www.awb-landkreis-rastatt.de/biotonne