Erweitertes Servicepaket
Der Verwaltungsrat der Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR (AWRM) hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 25. September 2025, eine Anpassung der Abfallgebühren beschlossen. Für einen Vier-Personen-Haushalt steigen die Gebühren um 31 Euro auf 196 Euro im Jahr – das entspricht rund 2,60 Euro im Monat. Maßgebend hierfür sind gestiegene Kosten, vor allem durch gesetzliche Vorgaben. Über die endgültige Gebührenerhöhung entscheidet der Kreistag in seiner Sitzung am 17. November 2025. Vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistags treten die neuen Gebühren von Januar 2026 an in Kraft. Gleichzeitig profitieren die Bürgerinnen und Bürger von einem erweiterten Servicepaket, zum Beispiel durch längere Öffnungszeiten und modernisierte Wertstoffhöfe.
Konsequente Mülltrennung spart Kosten
Die Anpassung der Abfallgebühren ist überwiegend durch äußere Faktoren bedingt, welche die AWRM nicht beeinflussen kann: Rund 59 Prozent (jährlich rund 18,20 Euro pro Haushalt) der Kostensteigerung resultieren dabei aus der nicht beeinflussbaren Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, u. a. der gesetzlich vorgeschriebenen CO₂-Abgabe auf die Verbrennung von Restmüll. Diese Mehrkosten wirken sich auch auf die Sperrmüllentsorgung aus. Die Kosten steigen von 22 Euro auf 25 Euro. Mehr Restmüll bedeutet mehr Kosten: Wenn Wertstoffe nicht sauber getrennt werden, landen sie im Restmüll und müssen teuer verbrannt werden. Eine konsequente Trennung spart Kosten und unterstützt gleichzeitig umweltfreundliche Recyclingkreisläufe.
Zusätzlich steigen die Kosten durch höhere Nachsorgerückstellungen für stillgelegte Deponien. Diese müssen auch Jahrzehnte nach ihrer Schließung überwacht und gesichert werden, um Umweltschäden zu verhindern – etwa das Austreten von Sickerwasser oder das Entweichen von Deponiegasen. Auch die gesetzlichen Vorgaben für den Schutz kritischer Infrastruktur (KRITIS) führen zu Mehrkosten: Mehrere Angriffe auf öffentliche Einrichtungen haben deutlich gemacht, dass dringend in sichere IT-Systeme investiert werden muss, um Cyberangriffe abzuwehren und die Entsorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Gebührenfreie Grüngut-Anlieferung
Von 2026 können Privathaushalte ihr Grüngut vollständig gebührenfrei bei den Entsorgungszentren und Grüngutplätzen im Rems-Murr-Kreis abgeben – auch über ein Volumen von zwei Kubikmetern hinaus.