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Abfallwirtschaftsbetrieb

Sperrmüllscheine möglichst noch in diesem Jahr nutzen Altholz und sonstiger Sperrmüll werden getrennt abgeholt Im Landkreis Göppingen ist der Sperrmüllschein...

Sperrmüllscheine möglichst noch in diesem Jahr nutzen

Altholz und sonstiger Sperrmüll werden getrennt abgeholt
Im Landkreis Göppingen ist der Sperrmüllschein bis zum 28. Februar des Folgejahres gültig. So kann auch in der Zeit bis zum Erhalt des neuen Bestellscheins, der zusammen mit dem Gebührenbescheid verschickt wird, Sperrmüll angemeldet werden, beispielsweise bei unaufschiebbaren Fällen wie Umzügen.

Mittlerweile wird dies aber zum Regelfall. Immer öfter verschicken Haushalte Bestellscheine für den Sperrmüll „auf den letzten Drücker“ - und sei es aus dem einzigen Grund, den Gutschein des alten Jahres nicht verfallen zu lassen.

Den AWB erreichen im Januar und Februar bis zu zehnmal mehr Sperrmüllanmeldungen als in Monaten des restlichen Jahres. Dieser Ansturm ist administrativ und logistisch kaum zu bewältigen. Die Sperrmüllanmeldungen sollten deshalb bis Ende Dezember beim AWB vorliegen, gerne auch online über www.myawb.de. Ansonsten kann eine Abholung des Sperrmülls innerhalb der sonst üblichen vier Wochen nicht gewährleistet werden. Im Frühjahr muss mit einer Wartezeit von sechs bis acht Wochen gerechnet werden, zum Leidwesen derer, die tatsächlich in dieser Zeit umziehen.

Bei der Sperrmüllsammlung ist zu beachten, dass Altholz und sonstiger Sperrmüll getrennt voneinander abgeholt werden. Das Fahrzeug kommt zweimal vorbei. In der ersten Tour wird Holz mitgenommen, bei der zweiten Anfahrt sonstiger Sperrmüll. Am Abfuhrtag müssen deshalb Gegenstände aus Holz getrennt von anderen, z. B. Polstermöbeln, bereitgestellt werden. Der Sperrmüll muss auf öffentlicher Fläche bereitgestellt werden, da die Entsorgungsfirma den Sperrmüll von Privatgrundstücken oder Fahrzeugen wie Hängern nicht abholen darf.

Abfall-Abc 2025 wird verteilt

Broschüre erscheint zum letzten Mal
Das Abfall-Abc 2025 wird im Zeitraum vom 05.12.2024 bis 31.12.2024 von der Deutschen Post an alle Haushalte im Landkreis Göppingen verteilt. Es beinhaltet Informationen zur Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen sowie die Abfuhrtermine 2025. Bei den Grüngutsammlungen wurde die Anzahl der Sammeltermine auf drei reduziert.

Da sich die Mehrheit der Haushalte zunehmend online über die Webseite www.awb-gp.de oder die AWB-App informiert und die gedruckten Abfall-ABC-Broschüren oft ungelesen im Altpapier landen, erscheint das Abfall ABC zum letzten Mal.

Für Bürgerinnen und Bürger ohne Zugang zu den Online-Angeboten wird momentan an Lösungen für die Zukunft gearbeitet und zu gegebener Zeit informiert.

Auch bei der Abholung von Elektrogroßgeräten gibt es Änderungen. Maximal drei Elektro-Großgeräte können künftig gegen eine Transportgebühr zur Abholung angemeldet werden. Die Anmeldung ist ausschließlich über den elektronischen Bürgerservice unter www.myawb.de möglich.

Wer bis Ende des Jahres kein Abfall-Abc erhalten hat, bekommt ein Ersatzexemplar auf den Rathäusern, beim AWB, den Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen und den Grüngutplätzen des Landkreises. Alle Informationen sind außerdem über die Webseite abrufbar. Dort kann man sich auf der Terminseite die individuellen Abholtermine anzeigen lassen oder als Kalender ausdrucken.

Der AWB empfiehlt, die Terminerinnerungen über die AWB-App per Push-Nachricht oder per E-Mail zu nutzen. Mit diesem Service hat man die Möglichkeit, sowohl die gewünschten Abfallarten als auch den Zeitpunkt der Benachrichtigung auszuwählen und nach seinen individuellen Bedürfnissen zusammenzustellen.

Der Gutschein für 60 Biobeutel und der Sperrmüll-Bestellschein werden im Frühjahr 2025 mit dem Gebührenbescheid verschickt. Ebenfalls mit dem Gebührenbescheid erhalten alle Gebührenzahler jeweils vier Gutscheine für die Anlieferung von Bauschutt und Altholz auf den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Bad Überkingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2024

Orte

Bad Überkingen

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Politik
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