Bescheide enthalten Infoschreiben zur KüchenBio-Tonne, den Sperrmüllschein und Gutscheinkarten
Ab dem 30. Januar 2026 erhalten die rund 120.000 Abfallgebührenzahler des Landkreises ihre Gebührenbescheide für das Jahr 2026. Den Schreiben liegen ein Infoschreiben zur Einführung der KüchenBio-Tonne zum 1. Januar 2027, der Bestellschein für die Abholung von Sperrmüll sowie die Gutscheinkarte für die kostenfreie Abgabe von Altholz und Bauschutt und letztmalig für die blauen Biobeutel bei.
Infos zum Gebührenbescheid
Im Abfallgebührenbescheid 2026 erfolgt die „Endabrechnung“ für das Jahr 2025 zusammen mit der Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2026.
Wurden im Jahr 2025 mehr Leerungen vorausbezahlt als tatsächlich in Anspruch genommen wurden, erfolgt eine Verrechnung auf die zu entrichtenden Abfallgebühren für das Jahr 2026, unter Berücksichtigung der zehn Mindestleerungen.
Wurde der Mülleimer hingegen häufiger zur Leerung bereitgestellt, sind diese Leerungen nachträglich zu entrichten – zusammen mit den Abfallgebühren für das Jahr 2026.
Bei größeren Wohnanlagen mit Gemeinschaftstonne (Restmüll) erhalten die Haushalte den Gebührenbescheid für die Jahresgebühr (nach Haushaltsgröße) und die Hausverwaltungen den Gebührenbescheid für die Leerungsgebühren.
Bei der Berechnung der Vorauszahlung der Leerungsgebühren werden die Leerungszahlen des jeweiligen Vorjahres unter Berücksichtigung von zehn Mindestleerungen zugrunde gelegt. Wer also zum Beispiel 20 Leerungen im Jahr 2025 in Anspruch genommen hat, muss im Jahr 2026 auch 20 Leerungen als Vorauszahlung entrichten. Wurden weniger als zehn Leerungen genutzt, sind trotzdem zehn Mindestleerungen für das Jahr 2026 zu entrichten – hier kann unter Umständen die Wahl eines kleineren Mülleimers bei der Reduzierung der Abfallgebühren helfen.
Bei Haushalten und Arbeitsstätten, die sich erstmalig an die Abfallentsorgung anschließen und für die daher noch keine Vorjahreswerte vorliegen, werden - unabhängig von der Behältergröße - (ggf. anteilig) zehn Leerungen als Vorauszahlung im ersten Veranlagungsjahr erhoben.
Um Datenfehler auszuschließen, sollte die auf dem Gebührenbescheid aufgedruckte Behälternummer mit der Nummer seitlich auf dem Abfallbehälter (ggf. auf dem Deckel) abgeglichen werden. Abweichende Nummern sind bitte unverzüglich schriftlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb zu melden.
Kundeninformation zur Einführung der KüchenBio-Tonne
Mit den Abfallgebührenbescheiden wird eine ausführliche Kundeninformation zur Einführung der KüchenBio-Tonne ab dem 1. Januar 2027 verschickt. Ab 2027 ersetzt der AWB die bisherigen blauen Biobeutel durch ein modernes, behältergestütztes Sammelsystem für organische Küchenabfälle. Alle Haushalte und Arbeitsstätten erhalten voraussichtlich im vierten Quartal 2026 automatisch eine 60-Liter KüchenBio-Tonne mit Transponder und braunem Deckel. Deren Leerung erfolgt ganzjährig wöchentlich. Die Tonnen bleiben Eigentum des AWB. Wer keine KüchenBio-Tonne benötigt – etwa weil selbst kompostiert oder eine Tonne gemeinsam genutzt wird – kann bis zum 15. März 2026 über das Online-Bürgerportal www.myawb.de auf die kostenfreie Auslieferung verzichten. Erfolgt kein Verzicht, wird die Tonne automatisch bereitgestellt. Ein späterer Wunsch zur Nachlieferung einer KüchenBio-Tonne ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, da die Einzelzustellung deutlich teurer ist.
Bei größeren Wohnanlagen mit Gemeinschaftstonne (Restmüll) werden die Hausverwaltungen zur KüchenBio-Tonne angeschrieben. Haushalte und Arbeitsstätten in solchen Objekten müssen nichts weiter unternehmen.
Ab dem Jahr 2027 dürfen die bisherigen Biobeutel dann nicht mehr für die Sammlung von Küchenabfällen verwendet werden. Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen sind auf der Internetseite des AWB www.awb-gp.de abrufbar.
Weitere Fragen zur KüchenBio-Tonne können per E-Mail info@awb-gp.de oder telefonisch unter 07161 202-8888 beim Abfallwirtschaftsbetrieb gestellt werden.
Bürgerportal
Auf den Gebührenbescheiden befinden sich auch die neuen Zugangsdaten für das Online-Bürgerportal www.myawb.de. Wer noch kein individuelles Passwort vergeben hat, kann sich mit diesen Zugangsdaten anmelden und ein eigenes Passwort festlegen.
Im Online-Bürgerportal kann man eine Übersicht über die bereits erfolgten Leerungen seiner Restmülltonne abrufen, einen Tausch der Restmülltonne sowie den Einbau eines Schlosses beantragen, Sperrmüll- oder Elektrogeräteabholungen anmelden, seine Gebührenbescheide abrufen oder Reklamationen an den AWB übermitteln. Zudem ist es möglich, ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Der AWB empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dadurch werden keine Zahlungstermine versäumt und unnötige Mahngebühren vermieden. Momentan lassen rund ein Drittel aller Gebührenzahler ihre Abfallgebühren von ihrem Konto abbuchen.
Fragen
Wer Fragen zum Gebührenbescheid hat oder bis 21. Februar 2026 noch keinen Gebührenbescheid für das Jahr 2026 erhalten hat, sollte sich rasch per E-Mail gebuehren@awb-gp.de oder telefonisch unter 07161 202-8888 beim Abfallwirtschaftsbetrieb melden.
Erfahrungsgemäß erreichen den AWB in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide sehr viele Anrufe. Der AWB bittet um Geduld und empfiehlt, mit einem Anruf ein oder zwei Wochen zu warten oder alternativ per E-Mail Kontakt aufzunehmen.