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Abfallwirtschaftsbetrieb

Keinen Abfallgebührenbescheid erhalten? Abbestellung der KüchenBio-Tonne noch bis 15.03.2026 möglich Die Abfallgebührenbescheide für das Jahr...

Keinen Abfallgebührenbescheid erhalten?

Abbestellung der KüchenBio-Tonne noch bis 15.03.2026 möglich

Die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2026 wurden mittlerweile an alle Haushalte und Arbeitsstätten im Landkreis Göppingen versandt. Wer bis heute keinen Gebührenbescheid erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend beim Abfallwirtschaftsbetrieb zu melden, vorzugsweise per E-Mail unter gebuehren@awb-gp.de oder telefonisch unter 07161 202-8888.

Im Abfallgebührenbescheid 2026 erfolgt die Endabrechnung für das Jahr 2025 zusammen mit der Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2026. Grundlage für die Berechnung sind die tatsächlichen Leerungen des Vorjahres, wobei in jedem Fall zehn Mindestleerungen pro Jahr berücksichtigt werden.

Mit dem Gebührenbescheid wurde auch die Kundeninformation zur Einführung der KüchenBio-Tonne ab dem 01.01.2027 verschickt. Haushalte, die keine KüchenBio-Tonne benötigen – beispielsweise wegen Eigenkompostierung oder gemeinsamer Nutzung – können noch bis zum 15.03.2026 über das Online-Bürgerportal www.myawb.de auf die kostenfreie Auslieferung verzichten. Erfolgt keine Rückmeldung, wird die KüchenBio-Tonne im vierten Quartal 2026 automatisch bereitgestellt.

Grüngutsammlungen 2026

Die nächsten Grüngutsammlungen in der Gemeinde Bad Überkingen finden wie folgt statt:

Bad Überkingen 30.03., 29.07., 09.11.26

Hausen, Unterböhringen,

Oberböhringen 31.03., 30.07., 10.11.26

  • Gesammelt wird drei Mal im Jahr.
  • Mitgenommen werden Baum-, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Blumen und Pflanzen, Grasschnitt sowie andere Grünabfälle aus dem privaten Garten ohne Fremdstoffe.
  • Bitte verwenden Sie für Laub, Grasschnitt und andere lose Grünabfälle Gartenbags oder andere offene Behältnisse wie kleinere Plastikwannen oder Körbe. Papier- und Plastiksäcke sowie Plastiktüten werden nicht geleert. Bitte bedenken Sie auch, dass 120- oder 240-Liter Mülltonnen, große Plastikfässer oder andere Behältnisse, die wegen ihrer Größe vom Müllwerker nicht problemlos in das Sammelfahrzeug entleert werden können, für die Grünmassesammlung ungeeignet sind und ungeleert stehen bleiben. Sperrige Grünabfälle, die nicht in Behältnisse passen, wie z. B. Hecken- und Baumschnitt, müssen gebündelt bereitgestellt werden. Lose Grünabfälle werden nicht mitgenommen.
  • Bündel dürfen maximal 2 m lang sein, Äste einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten. Äste mit mehr als 10 cm Durchmesser sowie Baumstümpfe und Wurzelstöcke können bei den Grüngutplätzen des Landkreises angeliefert werden (die jeweiligen Öffnungszeiten finden Sie unter www.awb-gp.de).

Um eine Verunreinigung der hergestellten Komposte durch Kunststoff oder Metall zu verhindern, verwenden Sie zum Binden bitte ausschließlich verrottbares Material aus Sisal oder Hanf. Mit Kunststoffschnüren oder Draht fixierte Bündel werden nicht mitgenommen.

  • Einzelne Bündel und Behältnisse dürfen ein Gewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten. Pro Haushalt oder Arbeitsstätte dürfen nicht mehr als vier Kubikmeter bereitgestellt werden.
  • Stellen Sie Ihre Grünabfälle am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr am Straßen- oder Gehwegrand bereit. Vom Privatgrundstück wird Grünabfall nicht abgeholt.
  • Das Sammelfahrzeug fährt nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Wochenendgrundstücke, Kleingartenanlagen und landwirtschaftlich genutzte Flächen werden nicht angefahren.
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Mitteilungsblatt Bad Überkingen
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Ausgabe 10/2026
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