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Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen

Sperrmüllscheine möglichst noch in diesem Jahr nutzen Altholz und sonstiger Sperrmüll werden getrennt abgeholt Im Landkreis Göppingen ist...

Sperrmüllscheine möglichst noch in diesem Jahr nutzen

Altholz und sonstiger Sperrmüll werden getrennt abgeholt

Im Landkreis Göppingen ist der Sperrmüllschein bis zum 28. Februar des Folgejahres gültig. So kann auch in der Zeit bis zum Erhalt des neuen Bestellscheins, der zusammen mit dem Gebührenbescheid verschickt wird, Sperrmüll angemeldet werden, beispielsweise bei unaufschiebbaren Fällen wie Umzügen.

Mittlerweile wird dies aber zum Regelfall. Immer öfter verschicken Haushalte Bestellscheine für den Sperrmüll „auf den letzten Drücker” – und sei es aus dem einzigen Grund, den Gutschein des alten Jahres nicht verfallen zu lassen.

Den AWB erreichen im Januar und Februar bis zu zehnmal mehr Sperrmüllanmeldungen als in Monaten des restlichen Jahres. Dieser Ansturm ist administrativ und logistisch kaum zu bewältigen. Die Sperrmüllanmeldungen sollten deshalb bis Ende Dezember beim AWB vorliegen, gerne auch online über www.myawb.de. Ansonsten kann eine Abholung des Sperrmülls innerhalb der sonst üblichen vier Wochen nicht gewährleistet werden. Im Frühjahr muss mit einer Wartezeit von sechs bis acht Wochen gerechnet werden, zum Leidwesen derer, die tatsächlich in dieser Zeit umziehen.

Bei der Sperrmüllsammlung ist zu beachten, dass Altholz und sonstiger Sperrmüll getrennt voneinander abgeholt werden. Das Fahrzeug kommt zweimal vorbei. In der ersten Tour wird Holz mitgenommen, bei der zweiten Anfahrt sonstiger Sperrmüll. Am Abfuhrtag müssen deshalb Gegenstände aus Holz getrennt von anderen, z. B. Polstermöbeln, bereitgestellt werden. Der Sperrmüll muss auf öffentlicher Fläche bereitgestellt werden, da die Entsorgungsfirma den Sperrmüll von Privatgrundstücken oder Fahrzeugen wie Hängern nicht abholen darf.

Grüngutplätze stellen auf Winteröffnung um

Ab 01.12.2024 gelten die Winteröffnungszeiten

Ab dem 1. Dezember gelten auf allen Grüngutplätzen im Landkreis die regulären Winteröffnungszeiten. Ausnahme ist der Platz in Eislingen, dessen Öffnungszeiten vom benachbarten Wertstoffhof abhängen.

Die Grüngutplätze in Bad Ditzenbach-Gosbach, Böhmenkirch-Treffelhausen, Deggingen, Ebersbach-Bünzwangen, Göppingen Roßbachstraße, Hattenhofen, Heiningen, Kuchen, Rechberghausen, Schlat und Süßen haben dann immer samstags von 12:00 – 16:00 Uhr geöffnet.

Weitere Informationen unter www.awb-gp.de.

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Mitteilungsblatt Bad Ditzenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 48/2024
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