Sonstige

Abgabefrist endet am 15.03.2025

Landesförderung Baumschnitt- Streuobst Erst auf Grundlage der vollständig abgegebenen Rückmeldebögen, können wir die Auszahlung der Fördergelder,...

Landesförderung Baumschnitt- Streuobst

Erst auf Grundlage der vollständig abgegebenen Rückmeldebögen, können wir die Auszahlung der Fördergelder, für das fünfte und letzte Schnittjahr, beim Regierungspräsidium beantragen.

Eine wichtige Fördervoraussetzung ist der zweimalige Schnitt. Jeder Baum, der einmal geschnitten und gefördert wurde, muss auch ein zweites Mal geschnitten werden.

Leider sind noch nicht alle Anträge eingegangen, deshalb bitte ich Sie, diese in den nächsten Tagen abzugeben, auch wenn kein Baumschnitt erfolgt ist.

Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihr Engagement zum Erhalt der Streuobstwiesen.

Das Bürgermeisteramt

Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2025

Orte

Drackenstein
Gruibingen
Hohenstadt
Mühlhausen im Täle
Wiesensteig

Kategorien

Sonstige
Sport
von Bürgermeisteramt
14.03.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.