Bürgermeisteramt
73344 Gruibingen
Landesförderung Baumschnitt- Streuobst
Erst auf Grundlage der vollständig abgegebenen Rückmeldebögen, können wir die Auszahlung der Fördergelder, für das fünfte und letzte Schnittjahr, beim Regierungspräsidium beantragen.
Eine wichtige Fördervoraussetzung ist der zweimalige Schnitt. Jeder Baum, der einmal geschnitten und gefördert wurde, muss auch ein zweites Mal geschnitten werden.
Leider sind noch nicht alle Anträge eingegangen, deshalb bitte ich Sie, diese in den nächsten Tagen abzugeben, auch wenn kein Baumschnitt erfolgt ist.
Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihr Engagement zum Erhalt der Streuobstwiesen.
Das Bürgermeisteramt