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Abgestuftes Vorgehen gegen Nilgänse in Tübingen

Die Universitätsstadt Tübingen reagiert auf die zunehmende Zahl von Nilgänsen.
Foto: smerlot / AdobeStock

Insbesondere im Bereich des Anlagenparks und der Neckarinsel wird mit einem abgestuften Vorgehen erwidert. Ziel ist es, Konflikte für Erholungssuchende zu verringern und heimische Wasservögel zu schützen. Ein von der Stadtverwaltung organisierter Abschuss steht nicht kurzfristig bevor, sondern kommt nur dann in Betracht, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichend wirken. „Wir werden zunächst alle nicht tödlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Der Abschuss von Nilgänsen kann nur das letzte Mittel sein“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer.

Die Nilgans ist eine invasive Art und unterliegt dem Jagdrecht. Mit der Novelle der Durchführungsverordnung zum Landesjagd- und Wildtiermanagementgesetz im Januar 2026 wurde die Schonzeit aufgehoben: Seither können und sollen Nilgänse in Baden-Württemberg ganzjährig bejagt werden, lediglich Elterntiere mit Küken sind von der Jagd ausgenommen. Im ersten Schritt wird die Stadtverwaltung die örtlichen Jagdpächterinnen und Jagdpächter über die angepasste Jagdzeit der Nilgans informieren, damit diese einen Beitrag zur Reduktion der Populationsdichte leisten können.

Darüber hinaus plant die Stadtverwaltung, in der nächsten Brutsaison die Gelege der Nilgänse gezielt zu manipulieren. Eine Möglichkeit dafür könnte der Tausch von Eiern gegen Betoneier sein. „Dieses Vorgehen hat sich im städtischen Taubenkonzept bereits als wirksam erwiesen, um Populationen tierschutzgerecht zu regulieren“, erläutert Nadine Knodel, Leiterin des zuständigen Fachbereichs Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung. „Ob sich dieses Vorgehen auch bei den Nilgänsen, deren Nester schwerer zu finden sind, bewährt, müssen wir testen.“

Ergänzend prüft die Stadt eine Vergrämung der Nilgänse in besonders betroffenen Bereichen mit Unterstützung eines Falkners. Erst wenn diese Schritte nicht den gewünschten Erfolg bringen, würde die Stadt die Jagd auf Nilgänse organisieren und die dafür nötige Zustimmung zur Jagd in einem befriedeten Bezirk beim Landkreis Tübingen beantragen.

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exklusiv online
von Redaktion NUSSBAUM
29.04.2026
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