Abkochgebot besteht weiterhin

Für das Wasser in Teilbereichen der Bad Herrenalber Innenstadt gilt weiterhin und bis auf Widerruf ein Abkoch- und Spülgebot Derzeit wird...
Für das Wasser in Teilbereichen der Bad Herrenalber Innenstadt gilt weiterhin und bis auf Widerruf ein Abkoch- und Spülgebot.
Für das Wasser in Teilbereichen der Bad Herrenalber Innenstadt gilt weiterhin und bis auf Widerruf ein Abkoch- und Spülgebot.Foto: Pixabay

Für das Wasser in Teilbereichen der Bad Herrenalber Innenstadt gilt weiterhin und bis auf Widerruf ein Abkoch- und Spülgebot

Derzeit wird im Trinkwasser in Teilbereichen der Bad Herrenalber Innenstadt der in der Trinkwasserversorgung festgelegte Grenzwert für den Parameter E. coli und coliforme Keime überschritten. Dies haben weitergehende Untersuchungen ergeben, nachdem zuerst eine Trübung des Trinkwassers aufgefallen war.

Die Stadtwerke Bad Herrenalb führen in Absprache mit dem Landratsamt Calw weitere Rohrnetzspülungen, Desinfektionsmaßnahmen und weitere Beprobungen durch.

Die vorausgegangene Trübung und die nun festgestellte mikrobielle Belastung werden in Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen am betroffenen Hochbehälter gesehen.

E. coli und coliforme Keime sind Bakterien, die natürlicherweise im Darm von Tieren und Menschen vorkommen, aber auch auf Pflanzen, im Wasser und im Erdboden nachgewiesen werden können. Sie gelten als Indikatorkeime für eine Verunreinigung des Wassers, sodass sie im Trinkwasser nicht nachgewiesen werden dürfen.

Um vorsorglich eine Gesundheitsgefährdung durch die Übertragung von Krankheitserregern auszuschließen, müssen in den betreffenden Teilbereichen der Bad Herrenalber Innenstadt (sofern noch nicht geschehen) alle Leitungen im Hause ab sofort einmalig gespült werden, bis Wasser kommt, das offensichtlich keine Trübung mehr aufweist. Danach muss das Wasser am Wasserhahn noch mindestens weitere drei Minuten laufen gelassen werden, um ausreichend zu spülen.

Wird das Wasser danach zum Trinken, zur Zubereitung von Nahrung und Getränken, zum Abwaschen von Obst und Gemüse, zum Zähneputzen sowie zu medizinischen Zwecken, z. B. zur Reinigung von Wunden oder Nasenspülen genutzt, besteht ein Abkochgebot.

Es wird empfohlen, das Wasser einmalig sprudelnd aufzukochen und es dann über mindestens 10 Minuten langsam abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahme.

Das Abkoch- und Spülgebot wird durch das Landratsamt Calw wieder aufgehoben, wenn durch Nachuntersuchungen nachgewiesen wurde, dass wieder eine einwandfreie Trinkwasserqualität besteht.

Vom Abkoch- und Spülgebot betroffener Bereich der Bad Herrenalber Innenstadt:

- Alte Dobler Straße 2 + 10

- Am Buchenhain – außer 3

- Am Mayenberg

- Birkenwaldstraße

- Dobler Straße – 20, 22, 26, 30, 40, 42, 44

- Eichenwaldstraße

- Graf-Berthold-Straße 18-51

- Innere Ochsenäcker – außer 22

- Oswald-Zobel-Straße

- Sägwasenplatz 2 + 4

- Tannwaldstraße

In weiteren Teilbereichen kann es zudem zu einer Versorgung mit chlorhaltigem Wasser kommen.

Zusätzliche Bereiche, die nur von einer Chlorung (ohne Abkoch- und Spülgebot und ohne gesundheitliche Gefährdung) betroffen sein können:

- Albtalweg

- Am Wurstberg

- An der Alb

- Gaistalstraße 1 -69

- Jägerweg

- Öhlmühlenweg

- Sägewasserplatz – außer 2+4

- Weg zum Rotenbächle 1+3

- Weg zur Schanz

Andere Gemeinden oder Teilorte sind derzeit nicht betroffen.

Weitere Fragen können unter der Telefonnummer 07083 – 9248 445 geklärt werden.

Tagesaktuelle Infos zum Abkochgebot oder dessen Aufhebung finden Sie online auf www.badherrenalb.de.
Tagesaktuelle Infos zum Abkochgebot oder dessen Aufhebung finden Sie online auf www.badherrenalb.de.
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Amtsblatt der Stadt Bad Herrenalb
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Stadt Bad Herrenalb
25.06.2025
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