Die Gemeindeverwaltung weist eindringlich darauf hin, dass das Abladen von Grünschnitt, Gartenabfällen oder sonstigem organischem Material im Wald strengstens verboten ist. Immer häufiger werden illegale Ablagerungen festgestellt – ein klarer Verstoß gegen geltende Umweltgesetze.
Grünschnitt ist kein harmloser Abfall: Auch wenn es sich um vermeintlich „natürliche“ Materialien wie Rasenschnitt, Laub oder Äste handelt, hat das illegale Ablagern im Wald schwerwiegende Folgen. Die zersetzenden Materialien verändern den Nährstoffhaushalt des Waldbodens, fördern das Wachstum gebietsfremder Pflanzenarten (Neophyten) und gefährden dadurch das natürliche Ökosystem. Zudem können durch Schimmelbildung oder Schädlingsbefall auch Wildtiere und andere Waldbewohner beeinträchtigt werden.
Das Abladen von Gartenabfällen im Wald ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Gartenabfälle ordnungsgemäß über die Wertstoffhöfe oder Kompostieranlagen zu entsorgen.