Die jährliche Ablesung der Wasserzähler wird in diesem Jahr wieder in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Rechenzentrum der Region Heidelberg (Komm.One) und der Firma co.met GmbH durchgeführt.
Die Ablesebriefe gehen Ihnen in den kommenden Tagen per Post zu.
Sobald Ihnen der Ablesebrief vorliegt, haben Sie vier Möglichkeiten, Ihren Zählerstand zu übermitteln:
Diese vier Varianten sind auch noch einmal auf dem Ablesebrief genau beschrieben.
Zur Erstellung der Jahresrechnung benötigen wir unbedingt Ihren Zählerstand.
Bitte teilen Sie uns deshalb bis spätestens 19.12.2024 Ihren Zählerstand mit einer der o.g. Möglichkeiten mit.
Falls uns bis dahin kein Zählerstand vorliegt, wird der Verbrauch anhand Ihres Vorjahresverbrauchs geschätzt.
Hinweis zur Jahresendabrechnung 2024
Die Rechnungen werden voraussichtlich Mitte/Ende Januar 2025 zugestellt.
Absetzung von Abwassergebühren bei landwirtschaftlichen Betrieben in der Jahresendabrechnung Wasser und Entwässerungsgebühren 2024
Gemäß § 40 Abs. 1 der gemeindlichen Abwassersatzung werden Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt. Bei landwirtschaftlichen Betrieben gilt, sofern nicht über die Wasseruhr nachweisbar, als nicht eingeleitete Wassermenge in obigem Sinne:
Stichtag für den Viehbestand ist der Tag, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. Für 2024 kann eine Abwasserabsetzung nur gewährt werden, wenn bis 06. Dezember 2024 ein Antrag bei der Gemeinde Neckargerach gestellt wird. Als Antrag gilt eine Fotokopie des Tierseuchenbeitragsbescheides 2024.
Hinweis:
Um ein böses Erwachen bei der Jahresendabrechnung zu verhindern, bitten wir Sie, mehrmals jährlich Ihre Zähler selbst abzulesen und Ihren Verbrauch zu kontrollieren.
Es kommt immer wieder vor, dass eine Toilettenspülung ständig läuft, ein Wasserhahn undicht ist und ständig tropft oder über die Heizungsanlage Wasser entweicht. Je früher Sie solche Dinge entdecken und beheben, desto weniger Kosten kommen auf Sie zu.
Achtung Frostschutz
Damit die Wasseruhren unbeschadet die kalte Jahreszeit überstehen, sollte der Hauseigentümer die Zähler ausreichend gegen Frost schützen. Sollte ein Frostschaden eintreten, muss der Hauseigentümer die entstehenden Kosten tragen.