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Ablesung der Strom-, Gas- und Wasserzähler vom 15. November bis 23. Dezember 2025

Jahresablesung der Strom-, Gas- und Wasserzähler Die Ablesung wird vom 15. November bis 23. Dezember durch die Ableser/innen der Stadtwerke Bad Wildbad...
Der neue elektronische Stromzähler.Foto: Stadtwerke Bad Wildbad GmbH & Co. KG

Jahresablesung der Strom-, Gas- und Wasserzähler

Die Ablesung wird vom 15. November bis 23. Dezember durch die Ableser/innen der Stadtwerke Bad Wildbad GmbH & Co. KG erfolgen. Die Zählerstände sind Grundlage für die Verbrauchsabrechnung und für die Netznutzungsabrechnung mit anderen Energielieferanten.

Daher werden von den Stadtwerken neben den Wasserzählern auch alle Strom- und Gaszähler abgelesen, unabhängig, von wem Sie Ihre Energie beziehen. Konkret heißt das, auch wenn Sie von einem anderen Anbieter mit Strom oder Gas versorgt werden, müssen wir als Messstellenbetreiber Ihren Zähler ablesen.

Falls niemand zu Hause – bitte selbst ablesen

Der Zugang zu den Zählern muss freigehalten werden. Bei Bedarf weisen sich unsere Mitarbeiter/innen gerne aus. Es wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund der großen Anzahl von Ablesungen keine individuellen Terminvereinbarungen möglich sind.

Sollten wir Sie mehrfach zu Hause nicht antreffen, werfen die Ableser/innen ein Ableseblatt in Ihren Briefkasten. Bitte lesen Sie die Zählerstände dann selbst zeitnah ab. Das ausgefüllte Ableseblatt senden Sie bitte per E-Mail an: zaehlerstand@bad-wildbad.de oder per Fax an: 07081-930152. Sie können das Blatt auch bei uns in der Ladestr. 5 abgeben oder Sie geben die Zählerstände direkt über unser Zählerstandportal auf unserer Webseite www.stadtwerke-bad-wildbad.de ein.

Neuer elektronischer Stromzähler

Sollten Sie bereits einen neuen elektronischen Stromzähler besitzen, muss Folgendes beachtet werden. Die bisher bekannten Zählwerke beim ET (Eintarifzähler) und beim Doppeltarifzähler mit HT (Hochtarif) und NT (Niedertarif) wurden durch sogenannte OBIS-Kennziffern ersetzt, die auf dem Display zu sehen sind.

Der Zählerstand beim Eintarifzähler wird hinter der OBIS-Kennziffer 1.8.0 angezeigt.

Die Zählerstände beim Doppeltarifzähler werden abwechselnd angezeigt für den HT-Zählerstand hinter der OBIS-Kennziffer 1.8.1 und für den NT-Zählerstand hinter der OBIS-Kennziffer 1.8.2.

Eine eventuell vorhandene Einspeisung einer Solaranlage wird mit der OBIS-Kennziffer 2.8.0 angezeigt.

Keine Ablesung – unbedingt vermeiden

Ohne abgelesene Zählerstände müssen die Verbrauchswerte geschätzt werden. Dies sollte jedoch unbedingt vermieden werden.

Umzüge und Kundenwechsel

Außerdem müssen eventuelle Umzüge und Kundenwechsel (Einzug/Auszug, Neuvermietung/Leerstand, Kauf/Verkauf) unbedingt 14 Tage im Voraus bei unseren Mitarbeitern im Kundenservice gemeldet werden.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Ihre Stadtwerke Bad Wildbad GmbH & Co. KG

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Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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