Gemäß der gültigen Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Liebenzell sind alle von Seiten der Stadt Bad Liebenzell installierten Wasserzähluhren einmal jährlich abzulesen. Der dabei festgestellte Frischwasserverbrauch ist Grundlage für die Abrechnung des Trinkwasserzinses sowie der Schmutzwassergebühr.
Die Stadt Bad Liebenzell führt die Zählerablesung wieder in Kundenselbstablesung durch. Die Kundenselbstablesung wird in Zusammenarbeit mit unserem Rechenzentrum Karlsruhe und der Firma co.met GmbH in Saarbrücken, durchgeführt.
Zur Durchführung der Selbstablesung bekommen alle Rechnungsempfänger ab dem 26.09.2024 ein Anschreiben mit beigefügter Selbstablesekarte zugestellt. Wir bitten Sie, Ihre Zählerstände selbst abzulesen und uns bis spätestens 11.10.2024 zu übermitteln.
Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns bereits an dieser Stelle sehr herzlich.
Bei Fragen können Sie sich gerne bei Frau Wendel und Frau Wolf unter der Rufnummer 07052 408-326 melden.
Ihre Stadtverwaltung Bad Liebenzell
Steueramt