Im Jahr 2025 müssen auf den Friedhöfen in Starzach Grabstätten mit folgenden Ruhezeiten oder Nutzungsrechten abgeräumt werden:
Grabart | Jahr der (Erst-)Bestattung |
Reihengrab (Einzelgrab) | 2000 |
Wahlgräber (Doppelgrab) | 1980 |
Urnengrab (Einzelgrab) | 2010 |
Urnenwahlgrab (Urnendoppelgrab) | 2000 |
Von den Grabstätten zu entfernen sind die Grabmale sowie die Grabausstattungen (Grablichter etc.) sowie die Bepflanzung. Das Abräumen der Grabstätten kann in Eigenregie, durch Beauftragung eines Steinmetzbetriebes oder, sofern Kapazitäten vorhanden sind, durch den Bauhof erfolgen.
Wer Interesse hat, seine Grabstätte durch den Bauhof abräumen lassen, kann sich bis 01.04.2025 an Frau Baur, Tel. 07483/188-23, E-Mail: anna-lena.baur@starzach.de, wenden.
Die Anzahl der Gräber, die durch den Bauhof abgeräumt werden können, ist begrenzt.