Dies und das

Abräumen von Gräbern 2025

Im Jahr 2025 müssen auf den Friedhöfen in Starzach Grabstätten mit folgenden Ruhezeiten oder Nutzungsrechten abgeräumt werden: Grabart Jahr...

Im Jahr 2025 müssen auf den Friedhöfen in Starzach Grabstätten mit folgenden Ruhezeiten oder Nutzungsrechten abgeräumt werden:

GrabartJahr der (Erst-)Bestattung
Reihengrab (Einzelgrab)2000
Wahlgräber (Doppelgrab)1980
Urnengrab (Einzelgrab) 2010
Urnenwahlgrab (Urnendoppelgrab)2000

Von den Grabstätten zu entfernen sind die Grabmale sowie die Grabausstattungen (Grablichter etc.) sowie die Bepflanzung. Das Abräumen der Grabstätten kann in Eigenregie, durch Beauftragung eines Steinmetzbetriebes oder, sofern Kapazitäten vorhanden sind, durch den Bauhof erfolgen.

Wer Interesse hat, seine Grabstätte durch den Bauhof abräumen lassen, kann sich bis 01.04.2025 an Frau Baur, Tel. 07483/188-23, E-Mail: anna-lena.baur@starzach.de, wenden.

Die Anzahl der Gräber, die durch den Bauhof abgeräumt werden können, ist begrenzt.

Erscheinung
Starzach Bote – Amtsblatt der Gemeinde Starzach
NUSSBAUM+
Ausgabe 13/2025
Starzach Bote – Amtsblatt der Gemeinde Starzach
NUSSBAUM+
Ausgabe 12/2025

Orte

Starzach

Kategorien

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Panorama
von Gemeinde Starzach
21.03.2025
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