Aus den Rathäusern

Abräumen von Gräbern

Bestehende Gräber auf den Friedhöfen dürfen nach Ablauf der Ruhezeit nur nach vorheriger Rücksprache mit der Stadtverwaltung abgeräumt werden. Die...

Bestehende Gräber auf den Friedhöfen dürfen nach Ablauf der Ruhezeit nur nach vorheriger Rücksprache mit der Stadtverwaltung abgeräumt werden. Die Auflösung und die Rückgabe der Grabstelle ist der Stadt Neubulach, Frau Maya unter Tel.: 07053 9695-53 oder maya@neubulach.de zu melden.

Grabpflege

Auch eine Dauerbepflanzung muss gepflegt und regelmäßig zurückgeschnitten werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Pflanzen nicht über die Grabeinfassung hinauswachsen und die Nachbargräber beeinträchtigen.

Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit und für Ihr Verständnis.

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Neubulach
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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