In den letzten Tagen hat das Bürgermeisteramt alle Nutzungsberechtigten von Grabstellen, deren Ruhe- bzw. Nutzungszeit bis zum 30.06.2026 abläuft, angeschrieben.
Wie in der Vergangenheit bietet die Gemeinde den Angehörigen an, die Abräumung gegen eine Kostenpauschale vorzunehmen. Das Abräumen umfasst die Entfernung des Grabsteins, der Grabeinfassung, des Fundaments, sowie die Entsorgung.
Dies wird, so wie es die Witterungsverhältnisse zulassen, im Mai durch den Bauhof durchgeführt.
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Dann liegt es vermutlich daran, dass die Nutzungszeit die Ruhezeit überdauert (z. B. Tiefengrab). Falls Sie die Grabstelle nach Ablauf der Ruhezeit zurückgeben möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Rathaus, Frau Zimmerer, Tel. 961216, in Verbindung.