Friedhof Hägnach und Alter Friedhof Weil im Schönbuch, Friedhof Breitenstein, Friedhof Neuweiler
Sehr geehrte Grabnutzungsberechtigte,
nach Ablauf der Ruhezeit werden die Grabnutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung wegen der Abräumung des betreffenden Grabes angeschrieben. Die Ruhezeit beträgt bei Erdbestattungen 30 Jahre und bei Urnenbestattungen 25 Jahre (weitere Fälle siehe § 8 der Friedhofsordnung).
Es ist jedoch auch möglich, sofern Sie dies wünschen, ein Grab bereits nach 15 Jahrenselbst abzuräumen oder dazu die Gemeinde zu beauftragen. Dann muss das Grab nicht mehr von Ihnen gepflegt werden. An der Stelle des Grabes wird dann eine Rasenfläche angelegt, die mindestens bis zum Ende der tatsächlichen Ruhezeit bestehen bleibt.
Dieses Jahr wird unser Bauhof-Team die jährliche Abräumung von Gräbern an einem geeigneten Termin im Sommer 2025 durchführen.
Wenn Sie nutzungsberechtigt für ein Grab sind, bei dem die letzte Bestattung im Jahr 2010 oder davor stattgefunden hat, und Sie dieses gerne im Sommer 2025 abräumen möchten bzw. der Gemeinde Weil im Schönbuch den Auftrag erteilen möchten, lassen Sie uns bitte unser Formular „Erklärung zum Abräumen einer Grabstätte“bis spätestens 2. Juni 2025 zukommen. Später eingehende Aufträge werden bei der nächsten Abräumung (voraussichtlich im Jahr 2026) erledigt.
Die Gebühren für die Abräumung durch die Gemeinde betragen 346 € für ein Einzelgrab, 504 € für ein Doppelgrab und 153 € für ein Urnen- oder Kindergrab.
Das Formular „Erklärung zum Abräumen einer Grabstätte“ mit weiteren Infos finden Sie auf www.weil-im-schoenbuch.de unter Rathaus > Bürgerservice A-Z > Formulare A-Z, Buchstabe G („Grabstätte abräumen, Erklärung Stand April 2025“).
Falls Sie das Formular lieber direkt in der Print-Version erhalten möchten oder Fragen zur Grablage, Ruhezeit oder sonstigen Aspekten einer Grabstätte haben, können Sie sich gerne an Frau Riedrich von der Friedhofsverwaltung wenden, Tel. 07157 / 1290-149, E-Mail: standesamt@weil-im-schoenbuch.de
Unsere Friedhofsordnung und die Bestattungsgebührenordnung finden Sie auf www.weil-im-schoenbuch.de unter Rathaus> Bürgerservice A-Z > Ortsrecht.
Ihre
Gemeinde Weil im Schönbuch
Friedhofsverwaltung