Aus den Rathäusern

Abräumung von Reihengräbern auf den Reutlinger Friedhöfen

Auf folgenden Reutlinger Friedhöfen ist gem. § 8 der Friedhofsordnung (FriedhO) die Ruhezeit von Reihengräbern abgelaufen. Aufgerufen zur...

Auf folgenden Reutlinger Friedhöfen ist gem. § 8 der Friedhofsordnung (FriedhO) die Ruhezeit von Reihengräbern abgelaufen.

Aufgerufen zur Abräumung werden:

Römerschanze:

Abteilung 12U, Reihe 1 + 2, Nummer 1 - 24

Abteilung 12U, Reihe 3 - 6, komplett

Abteilung 42, komplett

Abteilung 77B, Reihe 5 - 7, komplett

Abteilung 77B, Reihe 3, komplett

Abteilung 90E, Reihe 1 - 5, komplett

Abteilung 94F, Stele 3, komplett

Abteilung 13A, Reihe 3 - 7, komplett

Abteilung 13U, Reihe 1 - 6, komplett

Unter den Linden:

Ausgesteckte Erd- und Urnenreihengräber

Altenburg:

Abteilung 3, komplett

Abteilung 12, Reihe 3 + 4, Nummer 7 - 12

Betzingen:

Abteilung J, Reihe 1A - 2, komplett

Abteilung 11, Reihe 1 - 3, Nummer 1 - 8

Abteilung 29, Reihe 1 + 2, komplett

Kolumbarium abgelaufene Reihengräber bis 2024

Degerschlacht:

Abteilung 16, Reihe 2, Nummer 1

Abteilung 16, Reihe 3 - 4, komplett

Mittelstadt:

Abteilung 23, komplett

Ohmenhausen:

Abteilung O, Reihe 2 - 7, komplett

Abteilung P, Reihe 2, Nummer 1 - 14

Rommelsbach:

Abteilung N, komplett

Abteilung O, Reihe 1 - 4, Nummer 1 - 10

Sondelfingen:

Abteilung 9, Reihe 1 + 2, Nummer 17 - 18

Abteilung 9, Reihe 3 - 4, Nummer 15 - 23

Die Verfügungsberechtigten werden gebeten, die Grabmale und sonstigen Grabausstattungen zu entfernen und die Grabstätten bis spätestens 15.01.2026 abzuräumen. Die Abräumung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt sein, wird die Friedhofsverwaltung die Abräumung vornehmen. Den Reutlinger Friedhöfen obliegt gem. § 19 Abs. 2 FriedhO hinsichtlich der Grabmale und sonstiger Grabausstattungen keine Aufbewahrungspflicht; spätere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Die zugrundeliegende Verfügung und ihre Begründung können während der üblichen Dienststunden bei den Reutlinger Friedhöfen, Dietweg 37 - 41, 72760 Reutlingen, eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch kann bis spätestens 15.11.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei den Reutlinger Friedhöfen, Dietweg 37 - 41, eingelegt werden.

Erscheinung
Ohmenhäuser Blättle – Bekanntmachungen des Stadtteils Reutlingen- Ohmenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 41/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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