Auf folgenden Reutlinger Friedhöfen ist gem. § 8 der Friedhofsordnung (FriedhO) die Ruhezeit von Reihengräbern abgelaufen.
Aufgerufen zur Abräumung werden:
Römerschanze:
Abteilung 12U, Reihe 1 + 2, Nummer 1 - 24
Abteilung 12U, Reihe 3 - 6, komplett
Abteilung 42, komplett
Abteilung 77B, Reihe 5 - 7, komplett
Abteilung 77B, Reihe 3, komplett
Abteilung 90E, Reihe 1 - 5, komplett
Abteilung 94F, Stele 3, komplett
Abteilung 13A, Reihe 3 - 7, komplett
Abteilung 13U, Reihe 1 - 6, komplett
Unter den Linden:
Ausgesteckte Erd- und Urnenreihengräber
Altenburg:
Abteilung 3, komplett
Abteilung 12, Reihe 3 + 4, Nummer 7 - 12
Betzingen:
Abteilung J, Reihe 1A - 2, komplett
Abteilung 11, Reihe 1 - 3, Nummer 1 - 8
Abteilung 29, Reihe 1 + 2, komplett
Kolumbarium abgelaufene Reihengräber bis 2024
Degerschlacht:
Abteilung 16, Reihe 2, Nummer 1
Abteilung 16, Reihe 3 - 4, komplett
Mittelstadt:
Abteilung 23, komplett
Ohmenhausen:
Abteilung O, Reihe 2 - 7, komplett
Abteilung P, Reihe 2, Nummer 1 - 14
Rommelsbach:
Abteilung N, komplett
Abteilung O, Reihe 1 - 4, Nummer 1 - 10
Sondelfingen:
Abteilung 9, Reihe 1 + 2, Nummer 17 - 18
Abteilung 9, Reihe 3 - 4, Nummer 15 - 23
Die Verfügungsberechtigten werden gebeten, die Grabmale und sonstigen Grabausstattungen zu entfernen und die Grabstätten bis spätestens 15.01.2026 abzuräumen. Die Abräumung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt sein, wird die Friedhofsverwaltung die Abräumung vornehmen. Den Reutlinger Friedhöfen obliegt gem. § 19 Abs. 2 FriedhO hinsichtlich der Grabmale und sonstiger Grabausstattungen keine Aufbewahrungspflicht; spätere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Die zugrundeliegende Verfügung und ihre Begründung können während der üblichen Dienststunden bei den Reutlinger Friedhöfen, Dietweg 37 - 41, 72760 Reutlingen, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch kann bis spätestens 15.11.2025 schriftlich oder zur Niederschrift bei den Reutlinger Friedhöfen, Dietweg 37 - 41, eingelegt werden.