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Kommunalpolitik

Abrechnung Wasserzins und Abwassergebühren

2. Abschlag, Verbrauchsabschnitt 02/2026 (April – Juni 2026) Die Abschlagsrate für den oben genannten Verbrauchszeitraum, die aus dem letzten...

2. Abschlag, Verbrauchsabschnitt 02/2026 (April – Juni 2026)

Die Abschlagsrate für den oben genannten Verbrauchszeitraum, die aus dem letzten Gebührenbescheid entnommen werden kann, wird zum 30.06.2026 zur Zahlung fällig.

Den Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird der Rechnungsbetrag zum Fälligkeitszeitpunkt auf dem angegebenen Bankkonto belastet.

Wir bitten die Abgabepflichtigen, welche nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, sich den Zahlungstermin vorzumerken. Es ergehen dazu keine weiteren Zahlungsaufforderungen mehr!

Bitte geben Sie bei der Überweisung das korrekte Buchungszeichen an.

Das Buchungszeichen beginnt wie folgt:

5.8888...

Durch die Angabe des Buchungszeichens gewährleisten Sie eine direkte Zuordnung Ihrer Zahlung.

Zur Vermeidung der gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge bitten wir um fristgerechte Bezahlung der fälligen Beträge.

In diesem Zusammenhang weisen wir wieder auf die Vorteile des Abbuchungsverfahrens hin. Mahngebühren und Säumniszuschläge fallen hierbei erst gar nicht an.

Das SEPA-Formular ist beim Steueramt erhältlich sowie auf unserer Homepage www.weil-im-schoenbuch.de > Rathaus > Bürgerservice A-Z > Formulare A-Z > Einzugsermächtigung.

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeindeverwaltung
15.06.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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