Der Abriss des Montemaris kann – nach Durchführung mehrerer artenschutzrechtlicher Untersuchungen – wie vorgesehen erfolgen. Die nächtliche Beleuchtung der Baustelle ist eine Auflage der Unteren Naturschutzbehörde. Diese Maßnahme dient dem Abschreckungseffekt für Fledermäuse, sie soll das Eindringen in das offene Gebäude verhindern. Als erfreulicher Nebeneffekt soll sie zudem unliebsame „Besucher“ von einem rechtswidrigen Eindringen abhalten. Es handelt sich somit um eine beabsichtigte Maßnahme und nicht um ein Versehen, das gemeldet werden müsste.
Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.