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Absage 9. Rauenberger Weinwanderung am 23.08.2025

Leider müssen wir die 9. Rauenberger Weinwanderung am 23.08.2025 absagen. Unter Abwägung aller Fakten und Gesichtspunkte war für uns dieser Schritt...
Großer Andrang am frühen Nachmittag.
3. Rauenberger Rotweinwanderung am 16.03.2025 – Station WeinbruderschaftFoto: Andreas Staar

Leider müssen wir die 9. Rauenberger Weinwanderung am 23.08.2025 absagen. Unter Abwägung aller Fakten und Gesichtspunkte war für uns dieser Schritt unumgänglich. Zum besseren Verständnis möchten wir das gerne erläutern.

Die Stadt Rauenberg hat an die Vereinsvorstände und Vereinsmitglieder ein Schreiben zum Thema „Sicherheit bei Veranstaltungen“ verschickt. Darin wird aufgeführt, dass sich die Bedrohungslage im Außenbereich bei Veranstaltungen massiv geändert hat und das Thema Sicherheit immer mehr zu einer Herausforderung wird. Der Veranstalter ist für eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. Die Stadt Rauenberg und alle anderen Städte und Kommunen stehen vor fast unlösbaren Aufgaben, alle Veranstaltungen und Umzüge durch ein umsetzbares und bezahlbares Sicherheitskonzept abzusichern. Es wird geraten, möglichst wenige Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen zu planen, da sich der Zufahrtsschutz bei vielen Straßen und Straßenzügen als äußerst schwierig gestaltet. Bei Großveranstaltungen ist ein Sicherheitskonzept Pflicht, aber auch bei kleineren Veranstaltungen wird angeraten, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die Stadt kann dabei nur unterstützend beraten. Soweit eine Zusammenfassung des Schreibens. Es ist zweifelsfrei richtig und notwendig, dass die Stadt die geänderte Bedrohungslage thematisiert und den Vereinen zur Kenntnis bringt.

Grundsätzlich war es schon immer so, dass die Vereine für die Durchführung ihrer Veranstaltungen verantwortlich waren. Nun hat sich aber die Bedrohungslage im Außenbereich bei Veranstaltungen massiv geändert. Ich entnehme diesen Satz dem Schreiben der Stadt und möchte ihn nicht näher kommentieren. In der Konsequenz wird davon abgeraten, Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen durchzuführen.

Selbstverständlich haben wir eine Vereinshaftpflichtversicherung und eine Veranstalterversicherung. Wie bei jeder Versicherung gibt es Ausschlussklauseln. So ist z. B. ein terroristischer, islamistischer oder extremistischer Anschlag nicht versichert.

Im Gespräch mit der Stadt wurden die Herausforderungen erläutert sowie die Notwendigkeit, ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Seitens der Landesregierung in Baden-Württemberg gibt es keine klare Regelung, wie die Sicherheitskonzepte aussehen sollen. Diese Aufgabe wird nach unten weggedrückt und auf die Kommunen abgewälzt. Da die Städte und Gemeinden nicht grundsätzlich als Veranstalter auftreten können bzw. wollen, wird die Verantwortung auf die Vereine übertragen. Im Schadensfalle werden somit die Vereinsvorsitzenden als juristische Vertreter persönlich mit dem Privatvermögen haftbar gemacht. Dies ist in der Regel der erste und zweite Vorsitzende. Denn das vorgelegte Sicherheitskonzept wird lediglich zur Kenntnis genommen und nicht seitens der Gemeinde ausdrücklich genehmigt.

Im Schadensfalle dürfte spätestens vor Gericht entschieden werden, ob das Sicherheitskonzept des Veranstalters ausreichend war. Im negativen Falle sind eben die Vorsitzenden haftbar. Wie gesagt, vorher ist niemand bereit, die Sicherheitskonzepte ausdrücklich abzusegnen. Denn dann wäre diese Stelle mit in der Haftung und für die Vereine ginge es „nur“ noch darum, die Vorgaben korrekt umzusetzen. Davon abgesehen, würde das zu steigenden Kosten führen und vermutlich auch das Aus für so manche Veranstaltung bedeuten.

Auf dieser Basis hatte die Weinbruderschaft eine Vorstandssitzung. Das Thema wurde ausführlich erörtert. Nachdem der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende erklärt haben, dieses persönliche Risiko nicht übernehmen zu wollen, wurde einstimmig beschlossen, bei der Weinwanderung nicht als Veranstalter aufzutreten. Es liegt zwar aktuell keine konkrete Gefährdungslage für die Weinwanderung in Rauenberg vor, aber es passieren immer wieder Dinge bekanntlich das erste Mal. Warum sollten wir dieses nun bewusst gewordene Risiko auf uns nehmen? Als Weinbruderschaft sind wir nicht verantwortlich für die massive Änderung der Bedrohungslage und sind daher auch nicht bereit, den Kopf im ungünstigsten Fall mit unserem Privatvermögen (erster und zweiter Vorsitzende) hinzuhalten.

Was das für die Weinwanderungen in Rauenberg bedeutet, ist völlig offen. Wir sind grundsätzlich bereit, die bisherige Arbeitsleistung weiter einzubringen, nur nicht als Veranstalter. Die Zeit wird es zeigen, ob die Weinwanderungen gestorben sind oder es eine andere Lösung gibt. Alles hängt von einem Veranstalter ab, der bereit ist, dieses von der Politik geforderte Risiko auf sich zu nehmen. Warum es dann anderen Ortes Weinwanderungen gibt? Das können wir nicht beurteilen. Entweder man hat dieses Thema nicht so intensiv beleuchtet wie wir, beurteilt das persönliche Risiko geringer (sofern die persönliche Haftung überhaupt bewusst ist) oder es gibt einen kommunalen Veranstalter.

Zur Information: Die Weinwanderung am 03.08.2025 in Malsch wird wie geplant stattfinden. Dort hat sich zumindest für dieses Jahr die Gemeinde bereiterklärt, als Veranstalter aufzutreten.

Andreas Staar

Hohe Besucherfrequenz schon bei der ersten Weinwanderung.
1. Rauenberger Weinwanderung am 06.09.2015 – Station Weingut Fellini.Foto: Andreas Staar
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Ausgabe 31/2025
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