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Abschlag beim Wasserzins und den Entwässerungsgebühren Fälligkeit 30.06.2025

Wir möchten alle Gebührenpflichtigen darauf aufmerksam machen, dass der 2. Abschlag am 30.06.2025 zur Zahlung fällig ist. Barzahler sind selbst...

Wir möchten alle Gebührenpflichtigen darauf aufmerksam machen, dass der 2. Abschlag am 30.06.2025 zur Zahlung fällig ist.

Barzahler sind selbst für die rechtzeitige Zahlung verantwortlich und haben den Abschlag zum Fälligkeitstermin zu entrichten.

Bei vorhandenen SEPA-Lastschriftmandaten werden zum Fälligkeitszeitpunkt die Abschläge abgebucht.

Die Höhe des jeweiligen Abschlags ist aus der Endabrechnung 2024 ersichtlich, bei späteren Änderungen des Abschlags aus der letzten Benachrichtigung.

Es werden keine separaten Abschlagsrechnungen verschickt.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung müssen Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden. Um dies jedoch zu vermeiden, können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, so dass Sie die Einhaltung der Zahlungstermine nicht überwachen müssen und Sie sparen sich selbst den Weg zur Gemeindekasse oder zur Bank.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung

(Frau Meral, Tel. 708-131 und Herr Neigenfind, Tel. 708-137).

Das Formular einer Bankeinzugsermächtigung können Sie auf unserer Internet-Seite www.bodelshausen.de unter der Rubrik Verwaltung > Bürgerservice > Formulare und E-Bürgerdienste > SEPA Lastschriftmandat herunterladen bzw. ausfüllen.

Die unterschriebene Originalausfertigung schicken Sie uns bitte zu.

Ihre Gemeindewerke

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt Gemeinde Bodelshausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
von Gemeinde Bodelshausen
19.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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