Aus den Rathäusern

Abschlag für die Wasserzins- und Abwassergebühren 2025

Am 30.05.2025 ist der erste Abschlag für die Wasserzins- und Abwassergebühren 2025 zur Zahlung fällig. Aus Ihrer Rechnung vom 21.03.2025 sind die...

Am 30.05.2025 ist der erste Abschlag für die Wasserzins- und Abwassergebühren 2025 zur Zahlung fällig. Aus Ihrer Rechnung vom 21.03.2025 sind die Vorauszahlungsraten zu entnehmen.

Soweit keine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde, wird um rechtzeitige Zahlung gebeten, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge angesetzt werden müssen.

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
von Gemeinde Adelberg
22.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Adelberg
Birenbach
Börtlingen
Rechberghausen
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto