Am 30.05.2025 ist der erste Abschlag für die Wasserzins- und Abwassergebühren 2025 zur Zahlung fällig. Aus Ihrer Rechnung vom 21.03.2025 sind die Vorauszahlungsraten zu entnehmen.
Soweit keine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde, wird um rechtzeitige Zahlung gebeten, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge angesetzt werden müssen.