Wir erlauben uns, auf die Abschlagszahlung II/2025, Fälligkeit 30.06.2025, hinzuweisen. Die Höhe des Abschlags ist aus dem letzten Gebührenbescheid ersichtlich. Die Abbuchung erfolgt zum 30.06.2025. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den jeweils ersten folgenden Werktag.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, Eigentümerwechsel rechtzeitig bekanntzugeben. Wichtig ist hierbei auch die Mitteilung des Zählerstandes zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels/Übergabe, denn nur so ist eine korrekte und termingerechte Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren möglich.
Gebührenpflichtige, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Abschläge pünktlich zum 30.06.2025 zu überweisen, da sonst weitere Kosten entstehen. Schon das Überziehen des Zahlungstermins um nur wenige Tage hat eine kostenpflichtige Mahnung und evtl. Säumniszuschläge zur Folge.
Die Wasser- und Abwassergebühren können Sie auch einfach und bequem durch die Teilnahme am Abbuchungsverfahren bezahlen. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Konto abgebucht. Mahngebühren und Säumniszuschläge brauchen so gar nicht erst zu entstehen.
Vielen Dank!