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Abschlagstermin II/2025: Wasser- und Abwassergebühren

Wir erlauben uns, auf die Abschlagszahlung II/2025, Fälligkeit 30.06.2025, hinzuweisen. Die Höhe des Abschlags ist aus dem letzten Gebührenbescheid...

Wir erlauben uns, auf die Abschlagszahlung II/2025, Fälligkeit 30.06.2025, hinzuweisen. Die Höhe des Abschlags ist aus dem letzten Gebührenbescheid ersichtlich. Die Abbuchung erfolgt zum 30.06.2025. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den jeweils ersten folgenden Werktag.
Des Weiteren möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, Eigentümerwechsel rechtzeitig bekanntzugeben. Wichtig ist hierbei auch die Mitteilung des Zählerstandes zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels/Übergabe, denn nur so ist eine korrekte und termingerechte Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren möglich.

Bitte bezahlen Sie pünktlich!

Gebührenpflichtige, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Abschläge pünktlich zum 30.06.2025 zu überweisen, da sonst weitere Kosten entstehen. Schon das Überziehen des Zahlungstermins um nur wenige Tage hat eine kostenpflichtige Mahnung und evtl. Säumniszuschläge zur Folge.

Teilnahme am Abbuchungsverfahren

Die Wasser- und Abwassergebühren können Sie auch einfach und bequem durch die Teilnahme am Abbuchungsverfahren bezahlen. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Konto abgebucht. Mahngebühren und Säumniszuschläge brauchen so gar nicht erst zu entstehen.

  1. Sie wenden sich telefonisch unter den Rufnummern 07244/969-2230 an Frau Endres (Stadtteile Friedrichstal, Spöck, Bruchsal-Büchenau) oder 07244/969-2231 an Frau Vestner (Stadtteile Blankenloch mit Büchig und Staffort).
  2. Sie begeben sich im Internet unter www.stutensee.de/Formulare-Online-Antraege auf die städtische Homepage. Dort finden Sie unter dem Buchstaben „S“ ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug von Forderungen durch den Zweckverband „Wasserversorgung Mittelhardt“. Bitte drucken Sie das Formular aus und senden dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben an den Zweckverband „Wasserversorgung Mittelhardt“, Rathausstraße 3, 76297 Stutensee, zurück.

Vielen Dank!

Erscheinung
Stutensee Woche – Amtsblatt der Großen Kreisstadt Stutensee
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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