Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass der zweite Abschlag zur Zahlung am 15.06.2026 fällig wird. Die Abschlagfälligkeiten 2026 wurden mit Bescheid vom 12.02.2026 angezeigt und gelten als veranlagt. Die Zahlungspflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, sich die Abschlagfälligkeiten entsprechend vorzumerken und unter Angabe des Buchungszeichens (5.8888. …) termingerecht zu entrichten. Bei den Zahlungspflichtigen, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Abschlagfälligkeit zum Fälligkeitstermin eingezogen. Wir machen darauf aufmerksam, dass - wie auch in den Vorjahren - keine Fälligkeitsanzeigen mehr für die Vorauszahlungen erstellt werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung