Aus den Rathäusern

Abschlagszahlung für Wasser- und Abwassergebühren zum 30.09.2025

Am 30. September 2025 ist die dritte Abschlagszahlung 2025 für die Wasser- und Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Die Höhe des Abschlags...
Wassertropfen

Am 30. September 2025 ist die dritte Abschlagszahlung 2025 für die Wasser- und Abwassergebühren zur Zahlung fällig. Die Höhe des Abschlags basiert auf dem Verbrauch des Vorjahres und kann der Jahresendabrechnung 2024 entnommen werden.

Für diese Abschlagszahlung wird kein separater Bescheid versendet.

Liegt uns eine gültige Einzugsermächtigung (SEPA-Basislastschriftmandat) vor, erfolgt der Einzug des Betrags automatisch von Ihrem Bankkonto. Falls dies nicht vorliegt, bitten wir Sie, die Zahlung fristgerecht zu veranlassen, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.

Das Formular zur Erteilung eines Lastschriftmandats finden Sie auf unserer Webseite unter:

www.neckartailfingen.de -> Rathaus & Bürgerservice -> Formulare -> SEPA Basislastschriftmandat

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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