Die zweite Abschlagszahlung für Wasserzins- und Abwassergebühren ist am 15.06.2025 fällig. Die Gemeinde bittet um pünktliche Bezahlung.
Denjenigen Gebührenschuldnern, die keine Abbuchung erteilt haben, wurde eine Rechnung zugestellt. Bei Zahlungsverzug ist die Gemeinde verpflichtet, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Den Abbuchern wurde die Höhe der Abschlagszahlung mit der Jahresabrechnung mitgeteilt.
(bei Fragen E-Mail an boschanowitsch@denkingen.de oder Telefon: 9706-23)