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Abschlagszahlung für Wasserzins- und Abwassergebühren, fällig am 30.09.2025

Die dritte Abschlagszahlung für Wasserzins- und Abwassergebühren ist am 30.09.2025 fällig. Wir bitten um pünktliche Bezahlung, da die Gemeinde bei...

Die dritte Abschlagszahlung für Wasserzins- und Abwassergebühren ist am 30.09.2025 fällig.

Wir bitten um pünktliche Bezahlung, da die Gemeinde bei Zahlungsverzug verpflichtet ist, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.

Denjenigen, die eine Abbuchung erteilt haben, wird der Betrag zum 30.09.2025 abgebucht.

Die Gemeindekasse

Erscheinung
Amtsblatt Rietheim-Weilheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2025
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