Die dritte Abschlagszahlung für Wasserzins- und Abwassergebühren ist am 30.09.2025 fällig.
Wir bitten um pünktliche Bezahlung, da die Gemeinde bei Zahlungsverzug verpflichtet ist, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Denjenigen, die eine Abbuchung erteilt haben, wird der Betrag zum 30.09.2025 abgebucht.
Die Gemeindekasse