Die vierte Abschlagszahlung für Wasserzins- und Abwassergebühren ist am 31.12.2025 fällig.
Wir bitten um pünktliche Bezahlung, da die Gemeinde bei Zahlungsverzug verpflichtet ist, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben. Denjenigen, die Abbuchung erteilt haben, wird der Betrag zum 31.12.2025 abgebucht.
Die Gemeindekasse
