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Abschlagszahlung für Wasserzins- und Abwassergebühren, fällig am 31.12.2025

Die vierte Abschlagszahlung für Wasserzins- und Abwassergebühren ist am 31.12.2025 fällig. Wir bitten um pünktliche Bezahlung, da die Gemeinde bei...

Die vierte Abschlagszahlung für Wasserzins- und Abwassergebühren ist am 31.12.2025 fällig.

Wir bitten um pünktliche Bezahlung, da die Gemeinde bei Zahlungsverzug verpflichtet ist, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben. Denjenigen, die Abbuchung erteilt haben, wird der Betrag zum 31.12.2025 abgebucht.

Die Gemeindekasse

Erscheinung
Amtsblatt Rietheim-Weilheim
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Ausgabe 51/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Rietheim-Weilheim
Kategorien
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