Zum 30.6.2025 ist der Abschlag für Wasser- und Abwassergebühren für das 2. Quartal 2025 fällig.
Es werden keine Abschlagsrechnungen verschickt. Den Zahlungsbetrag finden Sie auf Ihrer Wasserabrechnung 2024 am Ende des Bescheids angedruckt.
Die Gemeindeverwaltung ist nach § 240 der Abgabenordnung verpflichtet, für verspätet eingehende Zahlungen, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Wir bitten deshalb um pünktliche und termingerechte Zahlung.
Steuerpflichtige, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, brauchen nichts zu unternehmen – die fälligen Beträge werden automatisch abgebucht. Bei einer Rücklastschrift werden allerdings von der Bank bis zu 6,00 € berechnet, die wir weitergeben müssen. Aus dem gleichen Grund bitten wir, das Konto am Zahlungstag mit der nötigen Deckung zu versehen.
Bei Überweisungen bitten wir um Angabe des Buchungszeichens, z.B. 5.8888 …
Wir empfehlen Ihnen, eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen, damit der Betrag pünktlich zum Fälligkeitstermin automatisch abgebucht werden kann.
Gemeindeverwaltung