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Abschlagszahlungen für Wasserzins- und Abwassergebühren

Der 2. Abschlag 2025 ist am 30. Juni 2025 fällig Bei der Jahresabrechnung 2024 für die Wasser- und Abwassergebühren wurden die vierteljährlichen Abschlagszahlungen...

Der 2. Abschlag 2025 ist am 30. Juni 2025 fällig

Bei der Jahresabrechnung 2024 für die Wasser- und Abwassergebühren wurden die vierteljährlichen Abschlagszahlungen für 2025 festgesetzt und im Bescheid aufgeführt. Der 2. Abschlag ist am 30. Juni 2025 zur Zahlung fällig. Bei den Kundinnen und Kunden, die eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die festgesetzte Abschlagszahlung zum Fälligkeitszeitpunkt abgebucht. In allen anderen Fällen müssen die Kundinnen und Kunden selbst für eine rechtzeitige Bezahlung der festgesetzten Beträge Sorge tragen.

Geben Sie bei Zahlungen bitte unbedingt das Buchungszeichen 5.8888. … an.

Bei verspätetem Zahlungseingang müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden. Außerdem hat die Schuldnerin oder der Schuldner im Beitreibungsfalle die daraus entstehenden Kosten zu tragen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberstenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Gemeinde Oberstenfeld
26.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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