Bei der Jahresabrechnung 2024 für die Wasser- und Abwassergebühren wurden die vierteljährlichen Abschlagszahlungen für 2025 festgesetzt und im Bescheid aufgeführt. Der 2. Abschlag ist am 30. Juni 2025 zur Zahlung fällig. Bei den Kundinnen und Kunden, die eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die festgesetzte Abschlagszahlung zum Fälligkeitszeitpunkt abgebucht. In allen anderen Fällen müssen die Kundinnen und Kunden selbst für eine rechtzeitige Bezahlung der festgesetzten Beträge Sorge tragen.
Geben Sie bei Zahlungen bitte unbedingt das Buchungszeichen 5.8888. … an.
Bei verspätetem Zahlungseingang müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und Mahngebühren erhoben werden. Außerdem hat die Schuldnerin oder der Schuldner im Beitreibungsfalle die daraus entstehenden Kosten zu tragen.