Wie bereits mehrfach im Amtsblatt veröffentlicht, werden Abwasserabsetzungen bei landwirtschaftlichen Betrieben nur gewährt, wenn der Tierseuchenbeitragsbescheid des Jahres 2025 bei der Gemeinde vorgelegt wird.
Da ein Teil der Tierseuchenbeitragsbescheide noch nicht vorgelegt wurde, bitten wir die Tierhalter/Innen daher nochmals, die Bescheide bis spätestens 31. Oktober 2025 vorzulegen.
Anträge, welche nach diesem Zeitpunkt eingehen, können aus EDV-technischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.