In der letzten Zeit hat es Rohrbrüche auf privaten Hausanschlussleitungen gegeben. Wir weisen deshalb auf Folgendes hin:
In der Gemeinde Schopfloch gehört zur Hausanschlussleitung auch der Bereich zwischen Grundstücksgrenze und der Hauptleitung in der Straße. Bei der Leitungswasserversicherung bei den Versicherungsunternehmen ist jedoch meistens nur der Bereich auf dem eigenen Grundstück versichert. Im Rahmen einer besonderen Vereinbarung kann man jedoch mit diesen Versicherungen eine Zusatzvereinbarung treffen, dergestalt, dass auch der Bereich in öffentlichen Straßen mit abgesichert ist.
Wir möchten Sie deshalb bitten, sich gegebenenfalls mit Ihren Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen und hier eine Zusatzvereinbarung zu treffen, damit im Schadensfall auch der öffentliche Teil abgedeckt wird.