
Absolutes Halteverbot Schillerstraße in Bieringen
Im Rahmen der Verkehrsschau vom 23. Oktober 2025 wurde im Straßenverlauf an der gekennzeichneten Stelle der Schillerstraße eine beeinträchtigte Sicht sowie ein beengter Straßenraum durch den parkenden Verkehr festgestellt. Gleichzeitig verläuft die Straße hier in einer lang gezogenen Kurve, die die Sichtverhältnisse für den fließenden Verkehr deutlich einschränkt. Vor diesem Hintergrund ist ein Durchfahren der Straße durch den Rettungsdienst oder die Entsorgungsbetriebe nicht möglich.
Daher war die Anordnung des absoluten Halteverbots in Fahrtrichtung Hölderlinweg erforderlich, um ein sicheres und ungehindertes Durchkommen für den Rettungsdienst sowie die Entsorgungsbetriebe zu gewährleisten. Hierdurch wird auch die Verkehrssicherheit im wesentlichen Maße, etwa durch Schaffung eines ausreichend breiten Straßenraums, gewährleistet, sodass ein Begegnungsverkehr gefahrlos erfolgen kann.
Bei der Abwägung der betroffenen Interessen des ruhenden Verkehrs sowie der Verkehrssicherheit wurde geprüft, ob mildere Mittel zur Gefahrenabwehr ausreichen. Dabei zeigte sich, dass keine weniger eingreifende Maßnahme den gleichen Schutzeffekt erzielen kann.


