Gemeinderat

Abwasserabsetzung für Viehhaltung für das Jahr 2026

Bei der Endabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren wird den Zahlungspflichtigen, die Vieh halten, eine Absetzung von den Abwassergebühren gewährt....

Bei der Endabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren wird den Zahlungspflichtigen, die Vieh halten, eine Absetzung von den Abwassergebühren gewährt. Die Viehhalter, die bisher eine solche Absetzung hatten, wurden bereits von der Gemeinde angeschrieben und gebeten, den Tierbestand zum Stichtag 01.01.2026 mitzuteilen.

Viehhalter, die ein solches Schreiben nicht erhalten haben und an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind, werden hiermit gebeten, sich bis zum 19. Dezember 2025 bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Steueramt, Herr Patrick Poros, Zimmer 3.09

Telefon:07728/648-26

E-Mail:patrick.poros@niedereschach.de

Mitteilung über Anzahl des gehaltenen Viehs zum 01. Januar 2026

(bitte Anzahl eintragen und baldmöglichst an Gemeinde zurückgeben)

Name des Tierhalters: ……… ……… ……… ……… ……… ……… ……… ………

BZ.: ……… ……… ……… ……… ……… ……… ……… ……… ……… ……… ………

Betreff Grundstück/Straße: ……… ……… ……… ……… ……… ……… ……

Anzahl

Pferde

unter 3 Jahren

x 0,70 VE

=

3 Jahre und älter

x 1,10 VE

=

Rinder

Kälber und Jungvieh unter 1 Jahr

x 0,30 VE

=

Jungvieh 1 - 2 Jahre

x 0,70 VE

=

Zuchtbullen, Zugochsen

x 1,20 VE

=

Kühe, Färsen, Masttiere

x 1,00 VE

=

Schafe

unter 1 Jahr

x 0,05 VE

=

1 Jahr und älter

x 0,10 VE

=

Ziegen

x 0,08 VE

=

Schweine

Ferkel

x 0,02 VE

=

Läufer

x 0,06 VE

=

Zuchtschweine

x 0,33 VE

=

Mastschweine

x 0,16 VE

=

Summe I

Geflügel

Legehennen

x 0,02 VE

=

Zuchtenten, -puten, -gänse

x 0,04 VE

=

Jungmasthühner, -hennen

x 0,0017 VE

=

Mastenten

x 0,0033 VE

=

Mastputen, -gänse

x 0,0067 VE

=

Summe II

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Ausgabe 49/2025
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