
Gemeinde Ostelsheim Landkreis Calw
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS)
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG),
§§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8
Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ostelsheim am 12. Dezember 2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 13. Dezember 2024 wird wie folgt geändert:
„§ 43 Höhe der Abwassergebühren
(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 41) sowie die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser (oder Wasser):3,36 €.
(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 41 a) beträgt je m² versiegelte (abflussrelevante) Fläche und Jahr: 0,49 €.
(3) Für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 39 Absatz 3), findet die Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben der Gemeinde Ostelsheim vom 17. Dezember 1999 Anwendung.
(4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 41 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. Dasselbe gilt bei Änderungen der Bemessungsgrundlage gemäß § 41 a.
“
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Ostelsheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ostelsheim, den 12. Dezember 2025
gez.
Alshebl,
Bürgermeister

