Aus den Rathäusern

Abwassersatzungsänderung

Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2025 Stadt Leingarten Landkreis Heilbronn Satzung zur 13. Änderung der Satzung über die öffentliche...

Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2025

Stadt Leingarten

Landkreis Heilbronn

Satzung

zur 13. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Stadt Leingarten in der Fassung vom 09.12.2011

vom 29. November 2024

Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Leingarten am 29.11.2024 folgende Satzung beschlossen.

Die Abwassersatzung wird wie folgt geändert:

§ 33 Beitragssatz

Der Abwasserbeitrag setzt sich zusammen aus:

Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25)

1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,15 EUR

2. für den mechanischen und biologischen Teil des

Klärwerks einschl. Schlammbehandlung sowie für

die Sammlerleitung und die Regenbecken 2,60 EUR.

3. weitere Teilbeiträge bleiben vorbehalten

§ 42 Höhe der Abwassergebühren

(1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je cbm Abwasser: 1,94 EUR.

(2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je qm versiegelte Fläche: 0,43 EUR.

(3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je cbm

Abwasser oder Wasser: 1,94 EUR.

(4) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40a während des

Veranlagungszeitraumes wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Leingarten geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Leingarten, den 29.11.2024

Bürgermeisteramt

gez. Ralf Steinbrenner

Bürgermeister

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Leingarten
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Leingarten
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto