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Abwasserverband

Abwasserverband Unteres Echaztal-Härten 1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund von §§ 4 und 7 der Satzung des Abwasserverbandes...

Abwasserverband

Unteres Echaztal-Härten

1. Haushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von §§ 4 und 7 der Satzung des Abwasserverbandes Unteres Echaztal-Härten vom 20.12.1988 i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 18 GKZ hat die Verbandsversammlung am 09.07.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen

EUR

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

1.543.500

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

1.543.500

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2.Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen

EUR

2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.533.500

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.183.500

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

350.000

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.058.000

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-1.058.000

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-708.000

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.058.000

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-150.000

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

908.000

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

200.000

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

708.000 €

§ 3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

250.000 €

§ 4

Die Verbandsumlage wird festgesetzt:

a.) für die Betriebskosten (Allgemeine Verbandsumlage) auf:

1.153.300 €

b.) für die Abschreibungen (Abschreibungsumlage) auf:

350.000 €

c.) für die Zinsen (Zinsumlage) auf:

30.000 €

d.) für die Tilgungen (Tilgungsumlage) auf:

0,00 €

e.) für die Investitionen (Investitionsumlage) auf:

350.000 €

Kirchentellinsfurt, den 12.08.2025

Bernd Haug

Verbandsvorsitzender

Das Landratsamt hat mit Erlass vom 05.08.2025, Az. 01/902.5/#7019396 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.

Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 liegt von Montag, den 25.08.2025 bis einschließlich Dienstag, den 02.09.2025 während der üblichen Dienststunden auf dem Rathaus Kusterdingen, Kirchentellinsfurter Str. 9, Zimmer 107, öffentlich aus. Sie können den Haushaltsplan auch der diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an Kathrin Bauer, Tel. 07071/1308-35.

Kirchentellinsfurt, den 12.08.2025

Bernd Haug

Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Kirchentellinsfurt
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Ausgabe 34/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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