Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.d.F. vom 16.09.1974 (GBI S. 408), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.04.2023 (GBI S. 137, 142) in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) in der Fassung vom 08.01.1992 (GBI S. 21), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.06.2020 (GBI S. 403), und § 10 der Verbandssatzung vom 20. 11.2014, zuletzt geändert am 06.12.2022 hat die Verbandsversammlung am 12.12.2024 folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
Der Wirtschaftsplan 2025 wird festgesetzt
1 im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen
1.1 | Erträge | 3.893.400 € |
1.2 | Aufwendungen | 3.893.400 € |
1.3 | Veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 0,00 € |
2 im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen
2.1 | Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 3.611.000 € |
2.1.2 | Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 2.578.400 € |
2.1.3 | Zahlungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2) | 1.032.600 € |
2.2.1 | Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 400 € |
2.2.2 | Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.803.000 € |
2.2.3 | Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2) | 1.802.600 € |
2.3 | Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3) | 770.000 € |
2.4.1 | Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.740.000 € |
2.4.2 | Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.970.000 € |
2.4.3 | Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2) | 770.000 € |
2.5 | Saldo Liquiditätsplan (Saldo aus 2.3 und 2.4.3) | 0 € |
3Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen
3.1 | Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigungen) | 1.820.000 € |
3.2 | Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Wirtschaftsplanjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) | 1.577.500 € |
4Kassenkredite
4 | mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite | 500.000 € |
5 Beteiligungssätze
Die Beteiligungssätze gemäß § 3 Abs. 8 der Verbandssatzung werden wie folgt festgelegt:
1. für die Außenanlagen (bis Einlauf Kläranlage) entsprechend der festgelegten
Entwässerungseinzugsflächen für Investitionen
Bruchsal – Büchenau 13,45 %
Karlsdorf-Neuthard 49,30 %
Stutensee 37,25 %
100,00 %
2. für die Kläranlage (ab Einlauf) nach der Kläranlageauslegungsgröße festgelegten
Abwassermenge
Bruchsal - Büchenau 10,92 %
Karlsdorf-Neuthard 41,95 %
Stutensee 47,13 %
100,00 %
Karlsdorf-Neuthard, den 12.12.2024
Gez.
Sven Weigt
Bürgermeister
Verbandsvorsitzender
Die Gesetzmäßigkeit des von der Verbandsversammlung am 12.12.2024 gefassten Beschlusses über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für den Zweckverband Abwasserverband Kammerforst für das Wirtschaftsjahr 2025 wurde mit Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 21.01.2025,
Az.: RPK14-2207-47/14/4, bestätigt.
Nach § 20 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m § 12 (4) Eigenbetriebsgesetz (EigBG) und § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) wurden genehmigt:
1. der unter Ziffer 3.1 des Beschlusses festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung) in Höhe von 1.820.000 €
2. der unter Ziffer 3.2 des Beschlusses festgesetzten und in voller Höhe genehmigungspflichtigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 1.577.500 €
Der unter Ziffer 4 des Beschlusses festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 500.000 € ist genehmigungsfrei.
Der Wirtschaftsplan 2025 des Zweckverbands Abwasserverband Kammerforst liegt von Montag, 03.02.2025 bis einschließlich Dienstag, 11.02.2025 auf der Verbandskläranlage (Im Klein Feld 31, 76689 Karlsdorf-Neuthard) zu den üblichen Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag: 8 Uhr – 12, 13 Uhr – 16 Uhr und Freitag: 8 Uhr - 12 Uhr) öffentlich zur Einsicht aus.