Aufgrund von §§ 4 und 7 der Satzung des Abwasserverbandes Unteres Echaztal-Härten vom 20.12.1988 i.V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 18 GKZ hat die Verbandsversammlung am 09.07.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. | Im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen | EUR |
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 1.543.500 |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 1.543.500 |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. | Im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen | EUR |
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.533.500 |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.183.500 |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 350.000 |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.058.000 |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -1.058.000 |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -708.000 |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.058.000 |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -150.000 |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 908.000 |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 200.000 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
708.000 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 250.000 € |
Die Verbandsumlage wird festgesetzt: | |
a) für die Betriebskosten (Allgemeine Verbandsumlage) auf: | 1.153.300 € |
b) für die Abschreibungen (Abschreibungsumlage) auf: | 350.000 € |
c) für die Zinsen (Zinsumlage) auf: | 30.000 € |
d) für die Tilgungen (Tilgungsumlage) auf: | 0,00 € |
e) für die Investitionen (Investitionsumlage) auf: | 350.000 € |
Kirchentellinsfurt, den 12.08.2025
Bernd Haug
Verbandsvorsitzender
Das Landratsamt hat mit Erlass vom 05.08.2025 Az.01/902.5/#7019396 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 liegt von Montag, den 25.08.2025 bis einschließlich Dienstag, den 02.09.2025 während der üblichen Dienststunden auf dem Rathaus Kusterdingen, Kirchentellinsfurter Str. 9, Zimmer 107, öffentlich aus. Sie können den Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an Kathrin Bauer, Tel. 07071/1308-35.
Kirchentellinsfurt, den 12.08.2025
Bernd Haug
Verbandsvorsitzender