Es ist strengstens untersagt, die Nester der Tauben oder der Singvögel während der Brutzeit oder während der Aufzucht zu zerstören. Werden die Jungen zu früh aus dem Nest vertrieben, haben sie keine Chance zu überleben. Erst, wenn die Jungvögel das Nest verlassen haben, darf dieses entfernt werden. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld bestraft.


