In der vergangenen Woche wurde der Kreuzungsbereich Unterboihinger Straße - Schillerstraße baulich verändert. Dabei wurden Randsteine und Pflasterflächen an der Einmündung der Schillerstraße in die Unterboihinger Straße entfernt und es wurde Asphalt eingebaut.
Bisher war der Verkehr auf der Unterboihinger Straße gegenüber dem Verkehr aus der Schillerstraße vorfahrtsberechtigt. Hierzu waren in der Schillerstraße die Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ angebracht. Hintergrund der jetzt erfolgten Änderung ist die Stärkung der Radverkehrsführung in der Schillerstraße. Durch die bauliche Anpassung ändert sich nun die Vorfahrtsregelung. Hier gilt künftig „rechts vor links“. Damit sind die Verkehrsteilnehmer aus der Schillerstraße im Zuge der „rechts vor links“-Regelung in Teilen vorfahrtsberechtigt.
Die Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ werden in der kommenden Woche entfernt, in diesem Zug werden auch Hinweisschilder zur geänderten Verkehrsführung angebracht. Dann gilt mit sofortiger Wirkung die neue Regelung.