Zuletzt erreichten die Verwaltung Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass Hundehalter ihre Hunde über den Friedhof führen. Besonders die Hinterlassenschaften der Hunde führen berechtigterweise zu sehr großer Verärgerung bei den Besuchern und Grabnutzungsberechtigten des Friedhofs.
Die Friedhofsverwaltung möchte darauf hinweisen, dass das Mitbringen von Tieren auf dem Friedhof grundsätzlich verboten ist, um die Ruhe und Würde des Ortes zu wahren und die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten. Blindenhunde sind von dieser Regelung ausgenommen.
Wir bitten alle Hundehalter, sich an das Hundeverbot zu halten und den Friedhof als Ort für Trauernde und Besucher zu respektieren. Wer dennoch mit seinem Hund den Friedhof betritt, riskiert ein Ordnungsgeld.