Die Vegetationszeit beginnt nach dem Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg am 1. März und endet am 30. September.
Während dieser Vegetationsperiode muss das Gras der Landwirte ungestört wachsen können. In dieser Zeit wird darum gebeten, das Betreten der Wiesen zu unterlassen. Bitte beachten Sie auch, dass harte Gegenstände wie Glasscherben, Metall oder Steine nicht auf die Wiese geworfen werden dürfen. Der Landwirt wird Ihre Rücksichtnahme zu schätzen wissen, da harte Gegenstände das Mähwerk beschädigen und zu hohen Reparaturkosten führen können.
Hundehalter sollten darauf achten, Ihre Hunde nicht auf den Wiesen und Äckern frei laufen zu lassen und diese auch nicht als Hundetoilette zu benutzen.
Hundekottüten sind bei der Stadtverwaltung, in den Verwaltungsstellen und über die Hundetütenspender kostenlos erhältlich. Die Hundekottüten sind über vorhandene Mülleimer zu entsorgen und nicht in Wiesen und Äcker zu werfen.