Jugendförderung 2026
Nach den Vereinsförderrichtlinien erhalten die Sport treibenden Vereine (e.V.) mit Schüler- und Jugendnachwuchs für die Mannschaft einen Zuschuss für die Jugendarbeit. Die Förderung wird für alle Jugendlichen gewährt, die am 01.01. des jeweiligen Jahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Um diesen Förderbeitrag zu erhalten, haben die Vereine der Gemeindeverwaltung z. Hd. Herrn Riegler bis spätestens 15.10.2025 unaufgefordert ein Verzeichnis des Schüler- und Jugendnachwuchses für die Mannschaft mit Namen, Geburtsjahr und Wohnort zu übersenden. Die Berechnung des Zuschusses erfolgt nach Stand der betreuten Schüler und Jugendlichen zum 01.10. eines jeden Jahres.
Wird das Verzeichnis nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, verfällt der Anspruch auf Förderung. Sie können die Liste auch gerne per E-Mail an: thorsten.riegler@malsch-weinort.de senden.
Wir bitten um Beachtung.
Vereinsjubiläen 2026
Bitte beachten Sie, dass Jubiläumszuschüsse für das Jahr 2026 nach den Vereinsförderrichtlinien von den Vereinen bis zum 15.10.2025 anzumelden und zu beantragen sind.
Gefördert werden nur Jubiläen, sofern der Verein durch offiziell, festliche Jubiläumsveranstaltungen an die Öffentlichkeit tritt.
Den Antrag können Sie auch gerne per E-Mail an: thorsten.riegler@malsch-weinort.de senden.
Ihre Gemeindeverwaltung