Die derzeit trockene Witterung lässt die Gefahr von Bränden in Wald und Flur erheblich ansteigen. Die Gemeinde weist daher auf folgendes hin:
In Baden-Württemberg gilt von März bis einschließlich Oktober ein generelles Rauchverbot im Wald. Das bedeutet, dass das Rauchen im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand verboten ist.
Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage verbietet die Gemeinde derzeit auch das Anzünden eines Feuers an der Grillstelle im Brandwald.
Auch das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten ist verboten!
Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?
Ruhe bewahren und sich und andere Personen nicht in Gefahr bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte: