Feuerwehr

Achtung – Waldbrandgefahr!

Die derzeit trockene Witterung lässt die Gefahr von Bränden in Wald und Flur erheblich ansteigen. Die Gemeinde weist daher auf folgendes hin: In Baden-Württemberg...

Die derzeit trockene Witterung lässt die Gefahr von Bränden in Wald und Flur erheblich ansteigen. Die Gemeinde weist daher auf folgendes hin:

In Baden-Württemberg gilt von März bis einschließlich Oktober ein generelles Rauchverbot im Wald. Das bedeutet, dass das Rauchen im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand verboten ist.

Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt.

Aufgrund der aktuellen Wetterlage verbietet die Gemeinde derzeit auch das Anzünden eines Feuers an der Grillstelle im Brandwald.

Auch das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten ist verboten!

Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?

Ruhe bewahren und sich und andere Personen nicht in Gefahr bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte:

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.
  5. Nutzen Sie die kostenfreie App, Extern: „Hilfe im Wald“(Öffnet in neuem Fenster), im Notfall können Sie die Einsatzkräfte direkt zu ihrem Standort navigieren.
Erscheinung
Die Brücke Burgstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
von Gemeinde Burgstetten
16.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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